Darf die Polizei mich auf mein Grundstück kontrollieren?


28.06.2020, 20:26

Wäre ich jetzt auf Alk oder kiff gewesen, hätten die mich auf die Wache genommen?

9 Antworten

Klar, dürfen sie das auch bei dir daheim oder auf deinem Grundstück. Wieso sollte es ein Gesetz geben, dass die Polizei auf einem Privatgrundstück nichts zu sagen hat?


Nathaniel94  28.06.2020, 20:44

Weil das im GG steht und die da ohne richterlichen Beschluss nichts zu melden haben wenn nich deutlich erkennbar ist das dort grade gegen das Gesetz verstoßen wird.

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Nathaniel94  28.06.2020, 20:51
@Sirius66

GG art. 13 - unverletzlichkeit der eigenen wohnung oder so ähnlich heist das. Kannst gerne ma Googlen.

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jule2204  28.06.2020, 20:53
@Nathaniel94

Es geht hier nicht um eine Durchsuchung der Wohnung, sondern um eine Personenkontrolle.

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Nathaniel94  28.06.2020, 22:39
@Sirius66

Daheim... Außerdem kenne ich nicht jedes gesetz auswendig und lese es auch nicht wegen jeder kleinen frage durch. Dazu funktionieren Gesetze oft in Kombination mit anderen Gesetzen. Und Fakt ist das meine 1. Antwort korrekt ist.

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Sirius66  29.06.2020, 06:08
@Nathaniel94

Deine 1. Antwort? Sie ist so vollkommen falsch wie selten was ...

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Sirius66  29.06.2020, 12:20
@Nathaniel94

Doch.

Nein nur bei Tatverdacht. Die brauchen sonst ein Durchsuchungsbefehl um dich auf deinem Grundstück zu Kontrollieren. Ich war nicht dabei aber so wie es sich anhört haben die gegen das Gesetz verstoßen und dagegen muss man sich wehren.

Völliger Unsinn.

  • Ja, denn es bestand Tatverdacht.
  • Durchsuchungsbefehl für eine Kontrolle? Nein.
  • Gegen das Gesetz verstoßen? Welches?
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Nathaniel94  29.06.2020, 12:38
@Sirius66

Das hier war eine Antwort auf die Antwort von Fortuna1234 und nicht auf den Fragesteller, dazu habe ich seperat geantwortet. Aber Ich denke das wir beide nicht so weit auseinander liegen. Wie schon gesagt, Ich war nicht dabei und für mich ist da kein Tatverdacht erkennbar in der Frage von Sasuke800. Es war nicht nur eine Identiätskontrolle.

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Sirius66  29.06.2020, 12:51
@Nathaniel94

Du hast geschrieben ANTWORT. Das andere sind KOMMENTARE. Soviel dazu!

Die Polizei kam sicher wegen Ruhestörung. Ist aber egal, seibst wenn es Zufall gewesen wäre, ist alle legitim. Alkohol und/oder Drogenkonsum war wahrscheinlich. Dazu die offene Tür eines Kfz und jemand, der im Begriff war, einzusteigen.

Selbst ohne all das gibt es noch die verdachtsunabhängigen Kontrollen. Selbst damit wäre alles okay gewesen.

Die Kontrolle auf mehrere Personen auszuweiten und das auch mit Zwang durchzusetzen, wird sich lagebedingt so ergeben haben.

Alles fand im öffentlichen Verkehrsraum statt. Muss es aber nichtmal. Denn bei Gefahr in Verzug (Drogen-/Alkoholfahrt, Widerstand) müssen die Beamten nicht auf einen richterlichen Beschluss warten und dürfen überall rein.

Somit ist deine ANTWORT vollumfänglich falsch.

Und auch, was deinen KOMMENTAR betrifft: falsch. Im GG steht das nicht. Es steht im Polizeigesetzt des Landes. Und "nichts zu melden" ist völlig Banane.

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Sirius66  29.06.2020, 12:55
@Nathaniel94

Du hast dich auch mit denn GG geirrt. Und mit den zwingenden Tatverdacht.

Du macht hier eine Propaganda gegen die Polizei! Rufst dazu auf, dass man sich wehren muss! Sagst gar, die Polizei handelt rechtswidrig.

Ich wäre in Zukunft damit echt vorsichtig!

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Nathaniel94  29.06.2020, 13:03
@Sirius66

Mann kann auch übertreiben! Meine Antwort ist absolut NICHT politisch motiviert! Mal davon abgesehen Herr Experte, Polizisten sind auch Menschen und können sich mal irren. Es handelt sich um EINE Situation und muss nicht verallgemeinert werden. Und die Antwort von Fortuna bezog sich auch auf DAHEIM was soviel heist wie Zuhause (Wohnung) also lag ich hier mit dem GG nicht falsch.

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Sirius66  29.06.2020, 13:26
@Nathaniel94

Doch! Weil eine polizeiliche Maßnahme nach Polizeigesetz nicht dem GG unterliegt sondern dem (Landes-)Polizeigesetz.

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Nathaniel94  29.06.2020, 13:33
@Sirius66

Wollen sie damit andeuten das das GG nichtig ist wenn das Polizeigesetz greift und meine Aussage das Gesetze oft in Kombination mit anderen Gesetzen funktionieren falsch war? Ich lasse mich gerne belehren wenn ich WIRKLICH falsch liege!

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Sirius66  29.06.2020, 17:04
@Nathaniel94

Auf einmal SIE ... ??? Ach komm! Du weißt auch ganz genau, was falsch war! Du ruderst ja bereits.

Gerade dein genannter Artikel des GG und eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung .... Merkste selber?

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Nathaniel94  29.06.2020, 18:38
@Sirius66

Sie haben ein Narzissmusproblem und es macht keinen Sinn mit Ihnen zu Diskutieren. Für sie spielt es doch gar keine Rolle was die Wahrheit ist, es geht Ihnen nur darum Recht zu behalten mit allen Mitteln! Alles was ich an Argumenten bringe wird von Ihnen Ignoriert und darum nur noch Sie. Gehen sie mal zum Psychologen!

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Sirius66  29.06.2020, 20:17
@Nathaniel94

Dito.

Wenn man aufmerksam liest, könnte man erkennen, dass die Mehrheit meiner Meinung ist.

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und ein paar stehen draußen,

Wo draußen?

Hinter dem Haus und auf den komplett umzeäunten oder umfriedeten Grundstück oder draußen im Bereich zwischen Gehweg und Haustür?

Also der bereit hinten, den werden sie nicht einfach so betreten, den Bereich davor jedoch schon, wenn da jeder drauf kann ist das "tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum", dort wird die Polizei auch kontrollieren.
Analaog dazu: Der Supermarktparkplatz. Der gehört dem Supermarkt, ist Privatgelände, jedoch jeder kann drauf der gerade will, also auch die Polizei.

Mal ihre macht austesten

Sowas blödes, ehrlich jetzt, niemand testet einfach mal Macht aus - das muss ein profi nicht, er weiß, was er kann und nicht kann.

Vielleicht liegt es auch an mein aussehen haha,

Wenn du ein rechter Zottelbär bist, schreist Du geradezu nach einer Kontrolle....

Wäre ich jetzt auf Alk oder kiff gewesen, hätten die mich auf die Wache genommen?

Alk nicht, aber Kiff ja, denn die Gesetze geltena uch auf Deinem Grundstück und sicnd auch dort fadengerade und tupfengenau einzuhalten.

Entweder wollten die Mal ihre macht austesten oder die dürfen das.

Ja, klar. Machtmissbrauch. Immer.

dazu auf meinem Grundstück...

Was, wenn nicht voll umschlossen, umfriedet und/oder abgeriegelt ist, zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.

nicht oft vor das man mit dem aussehen ein Haus besitzt

Überflüssige Info und der Polizei völlig wurscht. Häuser werden auch vermietet, bleibt aber wurscht.

Weil das im GG steht und die da ohne richterlichen Beschluss nichts zu melden haben 

Das steht im GG? Ist ja interessant. Wo denn? Und selbst wenn, braucht es bei Gefahrenabwehr keines richterlichen Beschlusses.

[Teile vom Support entfernt]

Ohne Gruß S.

Durften die das überhaupt?

Ja, durften sie. Muss man denn alles in Frage stellen, was die Polizei macht?


nuzretnimo  28.06.2020, 20:28

Anscheinend. User Sasuke800 gehört vermutlich auch zu den Leuten, die hier fragen, ob sie ihre Eltern verklagen können ...

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natürlich dürfen die das.

Und selbst wenn nicht,wenn du ja nichts zu verbergen hast, sehe ich da kein Problem.

Gruß DayX19