Darf die Polizei einen einfach wegschicken?
Hallo Leute.
Habe etwas gegoogelt, aber nichts passendes gefunden. Ich wollte gerne wissen, ob und wenn ja unter welchen Umständen die Polizei eine Person, die alleine in einem öffentlichen Gebiet unterwegs ist (Straße, Park, etc.) einfach von diesem Ort wegschicken kann?
5 Antworten
Der sg.Platzverweis kann schon beim Vorliegen einer "Gefahr" erteilt werden. Diese Gefahr darf ausdrücklich abstrakt sein. Wenn du z.B. eine (junge) Frau bist kann die Polizei dir den Park verbieten, weil es dort zu (d)einer Vergewaltigung kommen könnte.
Das nennt sich Platzverweis und ist mit die am einfachsten durchführbare polizeiliche Handlung die es nach dem PolR gibt.
Die Regeln für einen Platzverweis stehen fest und sind im Polizeigesetz des jeweilige Bundesland zu finden.
Die Polizei gehört zur Eingriffsverwaltung, sie darf daher nie etwas "einfach so", wenn sie in Freiheitsrechte eingreift, sondern nur mit einem rechtfertigenden Grund, z.B. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Platzverweis, hast du noch nie davon gehört? Du kannst Tage, Monate, vielleicht auch Jahre einen bestimmten Ort wegen wiederholten Straftaten nicht betreten.
Denke ich jedenfalls.
Falsch. Höchsten 72 Stunden. Danach ist es ein Aufenthaltsverbot da anzeigen die Behörde aussprechen kann, und dies gilt höchstens 3 Monate.