Darf die Deutsche Bahn meine Rückerstattung verweigern?

4 Antworten

Es gelten für Fahrkarten (national und international) bei Einreichung ab dem 1. Juli die tariflichen Bestimmungen. Eine Kulanzleistung auf Grund Corona kann nicht mehr gewährt werden.

Welche tariflichen Bestimmungen bestehen bezüglich deiner Tickets?

Es ist ein Irrglaube, dass man automatisch sein Geld zurückverlangen kann, nur weil das Zielgebiet als Risikogebiet eingestuft worden ist bzw. es Reisewarnungen gibt.

Recht auf "Geld zurück" hat man nur im Rahmen von Pauschalreisen. Nicht bei Individualreisen und dazu gehören auch selbst gebuchte Bahntickets.

Hättest du ein Pauschalpaket bei einem Reiseveranstalter gekauft, inklusive Hotel und allem drum und dran dann wäre die Reisewarnung relevant. Hier allerdings nicht ;)

Da du zudem auch den Sparpreis gebucht hast, besteht kein Stornierungsrecht. Leider Pech gehabt


schewerey305 
Fragesteller
 19.09.2020, 19:26

Danke gleichfalls

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Lass dir deren Ablehnung schriftlich geben und wende dich dann an die Schlichtungsstelle für den Personenverkehr, meist kommt man dort zu seinem Ziel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in diesem Bereich, wenn nicht gerade Corona ist.

LePetitGateau  19.09.2020, 12:32

Die Schlichtungsstelle greift nur ein, wenn die Bahn sich "falsch verhält". Eine erzwungene Kulanz gibt es nicht.

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AndiGrenzland  19.09.2020, 12:37
@LePetitGateau

Ja, aber sie wird sich zu dieser Sache äußern, wenn man sie denen vorträgt. Und meist ist deren Vorschlag kundenfreundlicher als die direkte Antwort der DB und meist stimmt die DB deren Vorschlag zu. Man hat nichts zu verlieren, wenn man es versucht.

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Völlig ok.