Darf man früheren RE nehmen?

2 Antworten

Ja, darfst Du. Zumindest wenn der nicht einen Tag vorher abfährt. Der Gesamtgültigkeitstag bzw. -zeitraum der Fahrkarte muss eingehalten werden.

Ansonsten gilt die Zugbindung nur auf den Fernverkehrsabschnitten. Der Vor- und Nachlauf im Nahverkehr ist ohne Zugbindung. Das kann man übrigens sogar ausnutzen, um gezielt Zwischenstopps mit Übernachtung zu machen, und den Nachlauf erst früh morgens am Folgetag zu fahren. Denn bei den meisten Sparpreis-Tickets darf man im NV-Nachlauf bis Folgetag 10 Uhr fahren.

Miatabrot  06.12.2018, 05:38

Danke! Die einzige richtige Antwort hier. Erschreckend, dass immer wieder Leute ohne Ahnung antworten.

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MacMadB  06.12.2018, 13:04

Erlaube mir noch einen Hinweis zu ergänzen: Würde der ausgedruckte Vorlauf meine Zug mit Zugbindung erreichen, aber der NV-Zug, den ich nehme erreicht ihn - auch wenn ich früher losfahre - diesen waruauchimmer nicht, so habe ich die Bedingungen für die Zugbindung nicht mehr erfüllt und bin auf die Kulanz der Bahn angewiesen. Das aber nur für den sehr seltenen, sehr ungünstigen Fall, dass ich aufs falsche Pferd gesetzt habe ...

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dan030  06.12.2018, 20:19
@MacMadB

Jepp, die spitzfindige Anmerkung ist durchaus berechtigt. Wobei... da machst Du - ohne es vielleicht bemerkt zu haben - ein viel größeres Fass auf, wo es endgültig intransparent für den Durchschnitts-Bahnkunden wird:

Erstmal zu Deinem Beispiel. So eine Konstellation kann in der Praxis eigentlich fast nur dann eintreten, wenn man den NV-Vorlauf auf einer anderen Strecke fährt. Denn Störungen auf der selben Strecke führen typischerweise dazu, dass (Betriebs-)Störungen im Zusammenhang mit einer früheren Fahrt sich auch auf die darauf folgenden Fahrten auswirken.

Nehmen wir also an, es wird eine Alternativstrecke gefahren. Da stellt sich die Frage: wann darf man das, und wann nicht?

Und genau das geht aus einem konkret ausgegebenen Ticket nicht mehr hervor. Dazu muss man die Leitpunkte bzw. den Korridor kennen, der für eine reine NV-Fahrkarte gelten würde, die nur für diesen Vorlaufabschnitt ausgestellt würde.

Zwei Beispiele:

Nehmen wir an, man startet per NV in Paderborn und hat Zugbindung ICE von Bielefeld nach Berlin. Es gibt drei Möglichkeiten, per NV von Padderborn nach Bielefeld zu kommen. Nämlich einmal über Hövelhof-Sennestadt, dann über Detmold-Herford sowie über Detmold-Oerlinghausen.

Wenn nun die Fahrkarte mit NV-Vorlauf über Sennestadt ausgegeben wurde, darf man NICHT eine der Strecken via Detmold fahren. Weil das tariflich ein anderer Korridor ist.

Beispiel Nr. 2:

Eine Fahrkarte von Hamm nach Köln als Nahverkehrsvorlauf, dann ICE mit Zugbindung von Köln nach Frankfurt/Main. Die Fahrkarte weist eine Reiseverbindung über Unna-Hagen aus. Es gibt auch die alternative Fahrmöglichkeit über Dortmund-Düsseldorf.

In diesem Fall darf man tatsächlich auch "obenrum" fahren, weil das nämlich tariflich ein Korridor ist. Eine reine NV-Fahrkarte Hamm-Köln würde nämlich mit Leitpunkten "(DO/HA)" ausgegeben werden.

Bleibt als Fazit: wer nicht nur mit einem anderen Zug, sondern auch über einen anderen Weg im NV-Vorlauf fahren will, sollte genau wissen, was er tut. (Das gilt im übrigen auch für einen etwaigen NV-Nachlauf.)

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je nachdem, ob du eine Zugbindung hast oder nicht