Darf der Verkäufer ein Piercing nicht mehr zurücknehemen nach der Entsiegelung?
Hallo Leute,
ich hatte für meine Freundin ein Bauchnabel Piercing aus 14k Gold bestellt und bei erhalt direkt aus der Versiegelung genommen damit ich das Piercing in die Schatulle legen kann weil es halt ein Geschenk sein sollte.
Als Sie es augespackt hat, hat sich herausgestellt das ich nicht die richtige Größe bestellt habe und es deswegen zurück senden muss. Der Online Händler weigert sich jetzt die Rücksendung anzunehmen weil ich das Piercing aus der Folie genommen hatte und verweist auf deren AGB.
Im Internet habe ich aber nachgelesen das Piercings nicht als Hygieneartikel gelten, welche nach Reinigung wieder verkauft werden können. Kann ich von diesem Recht gebrauch machen oder darf der Händler den Wiederruf trotzdem ausschließen nur weil es in seinen AGB steht?
Unter Punkt III. ist das o.g. beschrieben:
https://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-ausschluss-widerrufsrecht.html
3 Antworten
zur Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung entfernt wurde (z.B. Piercings, Kontaktlinsen)
Es steht oft dabei, dass die Piercings nicht mehr zurück genommen werden können sobald die Versiegelung entfernt wurde
Da steht lediglich, dass Piercings gegebenenfalls darunter fallen können - nicht, dass Verkäufer die Produkte definitiv zurücknehmen müssen.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
In der Widerrufsrechtbelehrung von z.B Wildcat wird aufgeführt, dass Produkte, dessen Versiegelung entfernt wurde aufgrund des Gesundheitsschutzes nicht widerrufen werden können. Da das zu den Geschäftsbedingungen gehört wirst du da nichts machen können
Das ist die Meinung eines einzelnen Anwalts die sicher nicht maßgeblich ist.
Ein normaler Händler hat ja gar nicht die technischen Möglichkeiten Piercingschmuck sicher zu reinigen und zu sterilisieren und wird daher kaum dazu verpflichtet werden können.
Zudem ist speziell Goldschmuck gar nicht auf normalem Weg, sondern nur mit besonders großem Aufwand überhaupt zu sterilisieren, das können nur wenige sehr große Firmen.
Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin & Bodymodderin seit 1989)
Hallihallo 🙋🏻♀️
du kannst es zwar weiterhin versuchen,
aber ich denke, du hast keine Chance, dass
der online - Händler das Piercing
zurücknehmen muss.
Hättest das Piercing besser erstmal in der
Versiegelung drinnenlassen sollen,
aber: ...hätte ... hätte ... Fahrradkette ...
... hinterher ist man meistens schlauer...
LG ✌️
Ja aber laut § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ist ein Piercing ein Hygiene Artikel etwas was nach gründlicher Reinigung weiter verkauft werden darf. Und soweit ich weiß darf ein Online Händler ja eine Rückgabe nicht ausschließen wenn im Gesetzt etwas anders steht.