Darf der Vater zur Einschulung kommen?
Hallo
und zwar geht es um mein Freund.Er hat eine Tochter im Alter von 6 Jahren.
Die Elternteile sind dementsprechend getrennt. Jetzt wird sie dieses Jahr eingeschult. Die Kommunikation zwischen den beiden ist leider nicht so hervorragend. Wir haben die kleine heute abgeholt und da haben wir sie gefragt wann denn nun die Einschulung ist. Sie und ihr Partner meinten das sie es noch nicht wissen. Die Oma von der kleinen/ Mutter von mein Freund hat von denen aber die Mitteilung bekommen wann die Einschulung ist. Also gehe ich davon aus sie mein Freund nicht dabei haben wollen. Es dürfen wohl auch nur zwei Erwachsene mit zur Einschulung. Wäre es mein Kind würde ich eben den Kindes Vater mit nehmen. Sie möchte aber ihren Partner dabei haben.
Gibt es denn da eine Regelung ? Sie haben beide das Sorgerecht. Und mein Freund möchte da natürlich auf jeden Fall dabei sein. Immerhin ist er ja ihr Vater.
7 Antworten
Der Vater sollte dabei sein und der neue Freund der Mutter soll sich hinten anstellen!
Wäre eine Mittrilung an das Jugendamt wert, "Möchte ich sie bitten, mich im Umgang mit meinem Kind zu unterstützen, da es wiederholt Bestrebungen der Kindesmutter und ihres neuen Partner gibt, mich, den leiblichen Vater vom Umgang mit dem Kind abzuhalten und diesen zu erschweren und zu unterbinden".
Danach steppt wahrscheinlich der Bär bei der Kindesmutter und ihrem neuen Freund.
Wenn die Mutter und der neue Freund das Umgangsrecht des leiblichen Vaters erschweren, torpedieren, verhindern oder verbieten wollen, dann steppt der Bär.
sie erschweren garnichts. er hat doch umgang und in der zeit kann er sein kind sehen. die einschulung ist kein umgang.
Danke für die Auszeichnung. Dir wünsche ich viel Kraft und Nerven zum Besten für dein Kind.
wenn er gsr hat, kann er sich bei der schule des kindes über einschulungstermine und uhrzeiten selbst informieren. ob er dort mit rein kann dann, wenn die km bereits die teilnehmer benannt hat ist fraglich
Dann rufen wir da Montag auch einfach mal an und dann soll er da mal nach fragen. Vielen Dank. Weiß nur nicht ob sie da auch telefonische Auskunft geben
warum nicht. die termine sind in der regel frei zugänglich über die schulhomepage wenn es eine gibt oder über die örtliche presse.
Laut BGB kann das Familiengericht entscheiden, wenn beide das Sorgerecht haben, sich aber nicht einig werden.
Das heißt das Familiengericht entscheidet ob der Vater mit zur Einschulung darf ?
Das Familiengericht kann entscheiden, wenn die zwei sich nicht einig werden. Allerdings muss dein Freund dafür einen Antrag stellen. Sonst erfährt das Familiengericht ja nicht davon.
Schon krank. Das ein Gericht entscheidet ob der Vater bei der Einschulung seines Kindes dabei sein darf oder nicht. Kann ich nicht wirklich nach voll ziehen. Naja wir rufen dann Montag ja so oder so beim Jugendamt an. Mal schauen was da raus kommt.
Normal ist das ja auch nicht. Das kommt nur in Frage, wenn es die Eltern selbst nicht auf die Reihe bekommen.
das entscheidet kein gericht, dass entscheidet die schule
Blödsinn. Die Schule entscheidet nur wie viele pro Familie kommen dürfen. Wo kommen wir denn da hin, wenn die Schule entscheidet, ob ein Elternteil kommen darf oder nicht?
die schule entscheidet ob zusätzlich noch jemand kommen kann oder nicht. das ist kein sorgerechtsfall und somit kein fall für ein familiengericht
Das ist genau das, was ich gesagt habe. Die Schule entscheidet wie viele kommen dürfen. Aber NICHT wer. Selbst wenn die Schule sagt ok, einer mehr geht auch, glaube ich kaum das die Mutter sagt, dass dann der Vater mitkommen kann.
Und doch, das ist ein Sorgerechtsfall. Schau doch einfach mal ins Gesetz. Aber da siegt die Faulheit wieder nachzuschauen. Hier eine kleine Hilfe § 1628 BGB.
es ist kein sorgerechtsfall, da keine wichtige entscheidung im leben des kindes passiert. wichtig wäre die anmeldung, nicht die festveranstaltung. wenn mutti also schon alles belegt hat, kann er fragen ob er als eigenständiger haushalt einrücken kann um aus der ferne zuzugucken - wenn die schule das ablehnt, hat er pech gehabt und kann nichts machen.
Na wie gut das das Gericht entscheidet was wichtig ist, und nicht irgendwer aus einem Laienforum.
das gericht entscheidet in dieser situation garnichts, da es nichts zu entscheiden gibt. es ist keine sache des sorgerechts, somit ist kein gericht zuständig. deine antwort ist falsch und bleibt falsch
Trotzdem super lächerlich. „Dann hat er Pech“ ich weiß ja nicht wie da die Regeln sind deswegen habe ich hier ja mal nach gefragt.
Es wäre nur total schlimm wenn ein Vater der genauso das Sorgerecht hat wie du Mutter, jeden Monat jede Menge Unterhalt bezahlt und immer mit dem Kind im Kontakt steht verboten bekommt zur Einschulung zu kommen. Wenn zwei kommen dürfen dann sind es ja wohl die Eltern. Würde ich auch als heftig empfinden wenn die Schule das ablehnen würde.
Ich bedanke mir jeden falls für alle antworten und werde mit ihm Montag zum Jugendamt gehen und bei der Schule anrufen.
kontakte sind bei uns bspweise die eltern bei denen das kind lebt. ich habe bestimmt wer zur einschulung kommt: tante, onkel, oma und opa. kv kam für sich selbst da er nicht zu uns gehört und auch nicht unser haushalt ist.
wenn er interesse hat, dann muss er das bei der schule abfragen. das jugendamt kann ihm da auch nicht weiter helfen. wenn die km nach der einschulung fertig ist wird sie eh mit dem kind gehen und dann hat er halt an der festlichkeit für 30 min. teilgenommen und geht dann wieder ohne mit dem kind gesprochen zu haben.
Er hat aber auch recht am Umgang. Kann es absolut nicht nach voll ziehen. Die Eltern sind die , die Eltern sind. Nicht bei denen das Kind lebt. Außer in Ausnahmefälle wie Adoption. Wenn sich ein Vater nicht um sein Kind bemüht kann ich das absolut verstehen. Aber ich glaube nicht das es so in Ordnung das ein Elternteil einfach nicht kommen darf weil der Partner lieber mit will. Was wäre das denn für eine Welt wenn es so wäre? Wir werden das natürlich auch in der Schule abfragen aber uns auch Hilfe holen da dies nicht der erste Fall ist. Er kriegt weder antworten wie es der kleinen geht noch kriegt er eben so welche wichtigen Informationen. Ich persönlich kann mich noch gut an meine Einschulung erinnern und war als scheidungskind froh das beide Eltern da waren. Auch wenn es letzt endlich vielleicht nur 30 Minuten waren. Viel zu oft hat der Vater immer noch keine Rechte. Kann die Perspektive wie gesagt absolut nicht verstehen und kann auch niemanden verstehen der dies nach voll ziehen kann.
ja er hat das recht auf umgang an seinen umgangstagen - wenn wir es mal genau nehmen. an diesen tagen darf er sein kind sehen.
er kann sich alle antworten das kind betreffend allein holen bei gsr. er kann bei der kita ein elterngespräch wahrnehmen, er kann beim arzt auskunft einholen. dazu muss die km überhaupt keinen kontakt zu ihm halten. termine der einschulung findet sich in der offiziellen lokalpresse oder man ruft die schule selbst an und erkundigt sich. auch hier muss id ekm keinerlei kontakt zu ihm halten
seine rechte muss er also nur zu nutzen wissen. die km ist nicht seine sekretärin und auch nicht seine auskunftsdatei. er muss schon selbst laufen. wenn er das nicht tut ist er selbst schuld.
ich kann nachvollziehen, dass er dabei sein will. aber er muss sich eben kümmern. wenn kein platz mehr für ihn ist, wird er verzichten müssen oder versuchen mit der km zu reden. wenn sie kein einsehen zeigen möchte, kann ihm keiner helfen.
Ohne juristischen Hintergrund:
Ich würde mich an seiner Stelle zuerst deutlich positionieren und nicht interpretieren! Er hat auch das Sorgerecht und ihr Freund hat da gar nix zu suchen! Eine klare Ansage, dass er sonst das Jugendamt bzw. Gericht bemüht, sollte für Einsicht sorgen!
Ja da ist er leider nicht so gut drinnen. Ich mag mich da auch nicht wirklich ein mischen sondern rede dann mit meinen Partner unter 4 Augen. Sie wohnen ja auch 300 km von uns weg. Dementsprechend geht das klären dann in den meisten Fällen nur über WhatsApp oder eben einem Telefonat. Sie geht weder ran noch würde die Kindesmutter antworten darauf.
Wenn man es mit unreifen Menschen zu tun hat, kommt man oft nicht an einem Anwalt, einer Behörde oder einem Gericht vorbei.
Er kann ihr ja eine Email schreiben und sie schriftlich dazu auffordern, ihm bis zum xxx mitzuteilen, wo und wann genau die Einschulung stattfindet und dass er dabei sein wird. Kommt keine Antwort, ab zum Gericht.
Natürlich darf der Vater kommen. Wenn es ihm nicht ausdrücklich vom Jugendamt verboten wurde, sein Kind zu sehen, dann darf er das. Wenn er das will
Nein natürlich nicht. Wir haben sie ja jetzt auch 3 Wochen bei uns. Finde es nur schade wenn er nicht dabei sein dürfte. Die Einschulung hat man ja nur einmal.
Das Jugendamt hat ihn natürlich nicht verboten die kleine zu sehen. Sie ist ja jetzt auch 3 Wochen bei uns zum Besuch. Darauf wollte ich hinaus.
Achso. Also ich denke, dass der Vater kommen darf, da er ja das Sorgerecht auch hat.
er hat doch umgang und an den tagen kann er sein kind sehen. die einschulung gehört nicht zu seinem umgang, da steppt nirgendwo ein bär