darf der sichercheitsdienst gewaltätig werden

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Zum Beispiel: 1,50 ist Intimbereich. Dieser Bereich darf selbst von der Security nicht überschritten werden. Eigensicherung! Es sei denn, von der Person geht eine direkte Gefahr aus. Wenn er nach der aufforderung bereit war zu gehen, darf ihn niemand angreifen und ein mind. Abstand ist einzuhalten. Wenn er auf dem Weg nach draussen andere Personen belässtigt und um sich schlägt, sieht der Fall wieder anderst aus. Dann muss der Security handeln. Nur weil jemand lauter wird oder anfängt zu schreien, darf man ihn nicht angreifen. Er kann Choleriker sein, da ist das normal. Somit hat die Security, (so wie du es beschrieben hast) einen Angriff gestartet und überflüssige Gewalt anwendung. Darf sie nicht!

Grundsätzlich sollten alle Menschen ohne Gewalt auskommen.

In dem Fall, den du in deiner Frage ansprichst, ging es vermutlich darum, dass jemand sich in einem Gebäude oder auf einem Grundstück aufhielt und dort vom Gebäude- oder Grundstückseigentümer nicht erwünscht war. Der so genannte Hausherr kann entscheiden, wer sich in seinem Haus oder auf seinem Grundstück aufhält. Das gilt auch für Kaufhäuser, Shoppingcenter, Ladenpassagen usw. Derjenige dem die Fläche gehört oder sie gemietet hat, kann entscheiden, wer sich dort aufhält. Oft sagt der Eigentümer das nicht selber, sondern lässt es von Angestellten (z. B. Sicherheitsdienstleistern) ausrichten.

Angenommen, dem Jugendlichen in dem TV-Bericht wurde gesagt, dass er das Haus verlassen soll. Wenn er dann nicht sofort das Haus verlässt, macht es sich strafbar.

So steht es in §123 des Strafgesetzbuches: "1) Wer in (...)die Geschäftsräume (...)eines anderen(...), widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Gegen eine solche Straftat kann man sich durchaus auch mit Gewalt wehren, indem man jemanden z. B. aus dem Haus drängt. Das könnte ein zudringlicher Verkäufer an deiner Wohnungtür sein, aber auch eine unliebsame Person in einem Einkaufszentrum.

Es ist also nicht von vornherein illegal, wenn "Security" Gewalt zur Durchsetzung des Hausrechts einsetzt. Allerdings spielt die Art der Gewalt auch eine Rolle. Durch den Begriff Notwehr ist nicht jede Gewalt gerechtfertigt. Sie sollte im großen und ganzen verhältnismäßig sein.

Die Security-Leute sind zu nicht mehr und nicht weniger berechtigt als jeder andere auch. Auch du könntest jemanden aus deiner Wohnung befördern - ggf. auch mit Gewalt.

Im Grunde darf jemand der bei einer "security" Firma angestellt ist keine Gewalt gegen dich anwenden solange du keine gegen sie anwendest, sollte er jedoch trotzdem gewalttätig werden kann auch die Firma und somit der Angestellte Angezeigt werden! (Trotzdem nehmen sich viele das "Recht" heraus Staatsgewalt zu spielen)

Loki7680  14.12.2011, 07:38

Das ist so nicht richtig. Eine Vorübergehende Festnahme ist ein jedermans Recht. Nach durchführung dieser ist die Polizei zu rufen und bei eintreffen der Beamten zu übergeben. Fakt! Wenn du jemanden siehst welcher ein Auto beschädigt darfst du ihn Festnehmen. 3 Punkte dind hier für Grundvoraussetzung: - Auf frischer Tat ertappt oder verfolgt - Person ist unbekannt - Es ist gerade geschehen

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Sie dürfen sich selbst und die Besucher der lokalität beschützen bzw. verteidigen, das zur not auch mit Gewalt, allerdings wird oft auch viel zu hart durchgegriffen, hier in meiner Heimatstadt wurde vor nicht all zu langer Zeit in einer Großraumdisco jemand von mehreren Türstehern totgeprügelt, angeblich weil der Besucher die Türsteher beleidigt und bedroht hatte nachdem er nicht eingelassen wurde... ist doof wenn jemand in so nem job so ne kleinigkeit nicht einfach ignorieren kann und dann sowas dabei raus kommt.

Nein und der ganze reality scheiß stimmt sowieso von vorne bis hinten nicht. Ich sage nur die Wohnungsmakler bei Vox wo am Ende steht das ALLE FÄLLE FREI ERFUNDEN WURDEN: