Darf der Lehrer Handys abnehmen, wenn es nicht klar in den Regeln steht?

8 Antworten

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Wenn es in der Schulordnung steht, dass die Handy Nutzung verboten ist, kann dir dein Handy bis zum Ende des Tages abgenommen werden. Die Schule hat hier das Hausrecht, was der Lehrer ausführt. Zudem ist auch z.B. in der Bayerischen Schulordnung folgendes festgehalten: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“

wie es in anderen Bundesländern vom Gesetz, abgesehen von der Hausordnung aussieht weiß ich nicht. Google kann da helfen.

Woher ich das weiß:Recherche
iqKleinerDrache  20.03.2023, 02:27

Die Frage wäre dann aber wer beweist dass das Handy oder sonstiges digitales Speicehrmedium benutzt wird. Ich denke die nehmen es einfach so ab auch ohne dass es genutzt wird.

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Computihack  20.03.2023, 02:30
@iqKleinerDrache

Also wenn du dein Handy in der Hosentasche offensichtlich hast, nutzt du es nicht und wird dir somit nicht abgenommen. Aber wenn du es in der Hand hältst, ist es höchstwahrscheinlich so dass es benutzt wird / worden ist.

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hansmeiser792  17.06.2023, 14:25
@iqKleinerDrache

Handys sind Ablenkung. Es passt schon so, dass Handys eingezogen werden. Gute Lehrer wissen, wie sie ihren Schülern den Lehrstoff beibringen. Regel Nr. 1 : KEINE ABLENKUNG! Auch nicht "..die Möglichkeit, sich ablenken zu lassen, bieten"

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Lehrer dürfen Handys einsammeln und einbehalten wenn dies dazu erforderlich und angemessen ist, den betroffenen Schüler zu einer von einer entsprechenden Einsicht getragenen Verhaltensänderung zu bewegen

Klar, wenn es den Unterricht stört.

Stell dir vor du wärst Lehrer und überall wurde das Telefon klingeln und keiner hört dir zu.

Das kommt auf die Situation an.
Wenn das Handy im Unterricht stört, darf der Lehrer es abnehmen.
Stellt ein Schüler Unsinn mit einem Handy an, darf es ebenfalls abgenommen werden. Auch in den Pausen.
Findet der Lehrer Handys bloß doof, darf er es von Schülern natürlich nicht grundlos abnehmen, wenn es kein entsprechendes Verbot gibt.

Die Zeit des Einbehaltens muss dabei angemessen sein. Bei einer Störung im Unterricht wäre eine Rückgabe nach der Unterrichtsstunde angemessen.
Spätestens am Ende des Schultages muss das Gerät zurückgegeben werden.

Besondere Umstände sind natürlich Ausnahmen. Etwa wenn der Schüler aus medizinischen oder anderen Gründen auf das Gerät angewiesen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Informatik Studium.

Ein Lehrer kann Handys für die Dauer des Unterrichts wegnehmen, aber muss sie nach dem Unterricht wieder rausgeben (einige katholische Privatschulen machen das aber nicht so obgleich sie es müssten). Gegen die Handynutzung in der Pause ist nichts einzuwenden; die Pausenaufsicht hat daher keine Befugnisse Handys weg zu nehmen.

Woher ich das weiß:Recherche