Darf der Chef das vom Lohn abziehen?
Und zwar sind Arbeitsklamotten von der Arbeit „verschwunden“. Nun möchte der Chef dass sie bis ende der Woche im Betrieb sind andererseits müssen die Mitarbeiter für diese aufkommen inklusive Aufdruck. Nun meine Frage. Darf der Chef das einfach vom Lohn abziehen? Ich weiß ja dass ich nichts damit zu tun habe und würde nicht gerne dafür aufkommen
1 Antwort
nein das darf er nicht. wenn dann nur der Person, welche es verloren hat.
ich würde arm werden wenn mein Chef mir alles verrechnen würde was „ich“ verliere. Ich arbeite nur 3 Tage in der Woche – die anderen 2 Tage sitzen teilweise andere Leute auf meinem Platz (externe Mitarbeiter die nur für ein paar Stunden/Tage da sind). Die borgen sich dann meine Sachen aus und nehmen sie mit, lassen sie woanders liegen etc. Ja es geht nur im Kleinigkeiten wie Kugelschreiber, Scheren, Büroklammern etc – es nervt aber wenn jede Woche irgend etwas fehlt. Noch mehr würde es nerven wenn ich es mir nicht kostenlos wieder organisiern könnte…
Kurz gesagt: ohne beweis WER die Arbeitskleidung verloren/mitgenommen hat , kann er ich nicht alle den Schaden verrechnen. Die Firma ist sicher bezüglich Verlust/Diebstahl versichert…