Darf der Betreuer meiner Ur-Großmutter mir Geld leihen bzw als „Kredit-Prinzip“ Geld geben?

4 Antworten

Soweit ich weiss ist so ein Betreuer kein Geldverleiher, sondern er betreut die Ausgaben Deiner Urgrossmutter.

Nur wenn Deine Urgrossmutter bei klarem Verstand ist, und dem Betreuer die Anweisung gibt, dass er Dir Geld geben soll, dann hast Du eine Chance.

Da ist der Betreuer komplett dagegen und das Betreuungsgericht auch. Wenn deine Uroma aber noch geschäftsfähig ist (was der alten Dame zu wünschen wäre), dann darf sie dir Geld leihen, auch wenn Betreuer und Amtsgericht das nicht wollen.

Dafür müsste der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung einholen.
Die dürfte ohne Vertrag, Sicherheiten und Zinsen kaum erteilt werden.

Ich sehe das als möglich an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.