Darf das Ordnungsamt Owis gegen die Eisenbahnverordnung ahnden?
Liebe Gemeinde,
ich bin Mitarbeiter des Ordnungsamtes in einer Kleinstadt in NRW. Am örtlichen Bahnhof fallen mir immer wieder Jugendliche auf, die aus Bequemlichkeit die Schienen queren, damit sie nicht den Treppenübergang nutzen müssen. Laut EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Bin ich befugt, dies zu ahnden oder ist die Überwachung und Durchsetzung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nur bestimmten Behörden wie der Bundespolizei vorbehalten?
P.S.: Dass ich diese Frage auch mit meinen Vorgesetzten klären kann, ist mir bewusst. Würde jedoch gerne schon gut vorbereitet in die Thematik einsteigen und freue mich deshalb über eure rechtliche Einschätzung.
Danke für eure Hilfe.
3 Antworten
(3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 wird im Bereich der Eisenbahnen des Bundes auf die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde übertragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html
--> Die Bundespolizei scheint zuständig zu sein.
Nein. Soweit ich das in Erinnerung habe, ist dort der BGS zuständig und nicht die motivierten Ordnungsamtmitarbeiter der Stadt.
Wahrscheinlich ist das so. Bei Gefahr im Verzug und wenn die Bundespolizei gerade nicht vor Ort ist, kann sich aber eine außerordentliche Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 6 Abs. 1 OBG NRW ergeben.
Ein Ordnungsamt ist eine Behörde mit Polizeiaufgaben. Als solche könnte sie auch Knöllchen bei Verstößen gegen die EBO verhängen.
Ein Verwarnungsgeld ist immer eine Freiwilligkeitsentscheidung. Man bietet es dem Betroffenen an, der ist einverstanden und zahlt und alles ist gut.
Kleines Problemchen bei der Sache: ist er willig zu zahlen, hat nur kein Geld dabei, an wen soll er es übersenden? Knackpunkt ist dann der Zahlungsverzug. Das OA ist keine Verwaltungsbehörde bei Owis nach der EBO. Du müsstest also einerseits sicherstellen, dass das Verwarnungsgeld nachvollziehbar eingeht, andererseits auch sicherstellen, dass die Bußgeldbehörde rechtzeitig das Bußgeldverfahren in Gang bringt.
Begeht er die Owi und will nicht zahlen: Personalienaufnahme und Anzeige an die Bußgeldbehörde.
Letztlich ist es alles möglich, aber wegen unterschiedlicher Zuständigkeit von aufgreifender Stelle und Bußgeldstelle gibt es nach meiner Erfahrung immer wieder Friktionen oder Kommunikationsbrüche. Grad bei den Verwarnungsgeldern.
Vor einer Ahndung würde ich mit den zuständigen Sachbearbeitern der Bundespolizei Kontakt aufnehmen.
Der letzte Satz ist wichtig nicht das es da Missverständnise gibt. Die Bundespolizei wird dir auch nicht "böse" sein, wenn du ihr arbeit abnimmst aber sie wollen halt schon wissen was los ist.