Dürfen Polizisten auf flüchtige Bankräuber schießen?

11 Antworten

[Anwendungsübersicht:] In folgenden Fällen dürfen Polizeibeamte von der Schusswaffe Gebrauch machen:
Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben
Zur Verhinderung der Begehung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat
Zur Unterbindung der Flucht einer Person zur Identitätsfeststellung
Bei dringendem Verdacht anlässlich von Verbrechen
Bei dringendem Verdacht plus Mitführen von Schusswaffen oder Explosivmittel bei Vergehen
Zur Vereitelung der Flucht aus Polizeigewahrsam
Zur Verhinderung der Gefangenenbefreiung

http://www.rodorf.de/01_polg/55b.htm

https://www.focus.de/politik/praxistipps/einsatz-der-dienstwaffe-wann-polizisten-schiessen-duerfen_id_8943760.html


Dommie1306  29.04.2020, 14:59

Muss man noch dazu sagen, dass deine Quelle für NRW gilt ;-)

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Bei Vorliegen eines Verbrechens - ein Raub ist ein solches - und dringendem Tatverdacht, ja.

Hallo,

wann die Polizei schießen darf (die schärfste Form des unmittelbaren Zwangs) ist im Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Bundeslands festgelegt. Hier exemplarisch Bayern:

Art. 84
Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,
1.
um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,
2.
um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung v on Schußwaffen oder Sprengmitteln zu verhindern,
3.
um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
a)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
b)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
4.
zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist
a)
auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder
b)
auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Vergehens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Vergehens, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
5.
um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern oder in sonstigen Fällen des Art. 107 BayStVollzG.

Beim Raub (249 StGB), bzw. beim schweren Raub (250 StGB), was ein Bankraub ja nunmal ist, handelt es sich um ein Verbrechen. Somit darf die Polizei, unter Berücksichtigung sonstiger Vorschriften, wie z.B. die Abgabe eines Warnschusses - soweit es die Situation zulässt - die Schusswaffe gegen einen Bankräuber einsetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da die Bankräuber ja erfahrungsgemäß mit einer Schußwaffe "arbeiten" darf die Polizei denen bei der Flucht auch in den Rücken schießen, auch wenn das als etwas unsportlich empfunden werden kann.


PolNRW93  29.04.2020, 21:33

Mit Erfahrungswerten, was das Mitführen von Schusswaffen bei Banküberfällen angeht, hat das allerdings nichts zu tun.

Es geht hier lediglich um den Verbrechenstatbestand, der bei einem Banküberfall in aller Regel gegeben ist. (Raub)

Besteht der Verdacht, dass der Täter eine Waffe oder Sprengstoff mit sich führt, wäre ein Vergehen sogar ausreichend, also beispielsweise eine einfache vorsätzliche Körperverletzung.

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Still  30.04.2020, 00:40
@PolNRW93

Der FS fragte explizid nach "Bankräuber"

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PolNRW93  30.04.2020, 08:32
@Still

Ja, schon. Nur ist das Mitführen oder nicht-mitführen einer Waffe (oder dessen Wahrscheinlichkeit) für solch einen Fall unerheblich. Es ändert nichts an den Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch durch Polizei.

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Wenn die Bankräuber keine Waffe haben und nur wegrennen, dann NEIN .. in der USA hingegen JA


RickySpanish77  29.04.2020, 14:29

Ob sie eine Waffe haben kann man nie genau wissen

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BLuee29  29.04.2020, 14:32
@RickySpanish77

Wenn es nicht sichtbar ist haben sie keins, so lautet die Regel .. trotzdem geht man auf Bankräuber mit gezogenen Waffe auf sie zu (aber nicht auf sie gerichtet ) falls sie doch eine Waffe ziehen

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RickySpanish77  29.04.2020, 14:35
@BLuee29

Davon auszugehen das Bankräuber keine Schusswaffe haben wär der größte Fehler selbst wenn man die nicht sieht

Meist sind Bankräuber proffessionell und haben meist schusswaffen am Körper

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Dommie1306  29.04.2020, 15:05

Nein, sorry, aber falsch.

Ein RAUB (was das Wort Bank"räuber" ja impliziert) kann auch ohne Waffen stattfinden. Das ist dennoch ein Verbrechen. Wer einem Verbrechen verdächtigt ist und versucht, seine Identitätsfeststellung durch Flucht zu verhindern, darf durch Schusswaffengebrauch von der Flucht abgehalten werden (siehe meine Antwort, 3.a)

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