Darf das Arbeitsamt eine Kopie meines Zeugnisses fordern?

11 Antworten

Guten Tag, 

wenn Du Dich vor einiger Zeit beim Arbeitsamt dafür angemeldet hast, dass ein Sachbearbeiter von dort regelmäßig Studienangebote per Post schickt, will das Arbeitsamt jetzt natürlich den aktuellen Leistungsstand von Dir wissen.

Wenn Du keine Hilfe mehr benötigst, musst Du Dich von diesem Service abmelden.

Gruß, Ralf

Alle bisherigen Antwortschreiber gehen davon aus, dass Du selbst Alg I oder Alg II erhältst. Kann es jedoch sein, dass Deine Eltern im Leistungsbezug sind und Du deshalb Sozialgeld als Kind von Alg-Empfängern erhältst? Wenn das der Fall ist, musst Du Dein Zeugnis nicht vorzeigen, bzw. Du kannst die Noten schwärzen. Es reicht jedoch auch eine ganz normale Schulbescheinigung, die besagt, dass Du die allgemeinbildende Schule mit der allgemeinen Hochschulreife abgeschlossen hat. Zeigst Du ein geschwärztes Zeugnis vor, kann das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter auch Deinen Eltern nicht die Leistungen kürzen. Mit Aufnahme des Studiums erhältst Du sowieso kein Sozialgeld mehr, da für Dich dann Bafög Vorrang hat. Wenn Du Dich bereits für das WiSe 2015/16 immatrikuliert hast, solltest Du dem Arbeitsamt/Jobcenter mit der Schulbescheinigung gleich die Immatrikulationsbestätigung vorlegen, bzw. diese so schnell wie möglich nachreichen. Das dürfte genügen.

Was das JC jedoch immer wieder versucht ist, Kinder von Leistungsempfängern, für die Zeit zwischen Abitur und Studienanfang in eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Dies kannst Du leider nicht verhindern, sofern Dein Sozialgeld für August und September nicht gekürzt werden soll. Einer Vermittlung kannst Du nur entgehen, indem Du Dir selbst einen Ferienjob Deiner Wahl suchst oder in den Ferien ein Praktikum machst, welches Deinem späteren Studienfach entspricht.

Hast Du überhaupt was mit dem Arbeitsamt zu tun? Dann benötigen sie auch keine Kopie Deines Zeugnisses. Der Kindergeldkasse miuss allerdings gemeldet werden, wenn Du Dein Studium beginnst.

Entweder wird es zur Erstellung eines Bewerberprofils benötigt oder du meinst die Agentur für Arbeit ( Familienkasse ) die dann einen Nachweis wegen dem Kindergeld benötigt !

Die interessieren auch nicht deine Noten,die wollen nur sicher gehen,dass du das ganze auch bestanden hast.

Eine "Kopie meines Abiturs" gibt es überhaupt nicht!
Du meinst wohl eine Kopie des Abiturzeugnisses? Das kann das Arbeitsamt von dir verlangen, wenn es für dich tätig werden soll. Wenn du das nicht willst (es gibt dafür keinen Zwang), dann wird das Arbeitsamt auch nicht für dich tätig werden.