Darf bald jeder ab 14 seinen Geschlechtseintrag ändern lassen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, bitte informiere dich doch über das Selbstbestimmungsgesetz. Dieses gilt nur ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Minderjährige dürfen dies nicht. Außerdem ist das ganze nicht so einfach, wie du es dir vielleicht vorstellst.

Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können. Hierzu muss die betreffende Person erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll. Sie hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Außerdem muss sie versichern, dass ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Hinzu kommten dann natürlich noch Wartezeiten und vorallem Gebühren, um den Eintrag ändern zu lassen.

Wer volljährig und psychisch krank ist, darf mit großer Wahrscheinlichkeit trotzdem seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Erst wenn die Person offiziell und erwiesenermaßen durch ihre Erkrankung nicht (mehr) als mündig gilt und somit keine rechtlichen Entscheidungen für sich selbst treffen darf, kann ich mir gut vorstellen, dass so ein Antrag verweigert werden würde, da er für Minderjährige ja auch nicht zugelassen ist.

Wenn du nicht gerade Trans* bist, ist die Funktion nicht für dich gedacht.

Zumal man denen trotzdem einen Grund nennen muss und nur weil du kein Bock hast ein bestimmtes Geschlecht zu sein, wird da nichts gemacht.

Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können. Hierzu muss die betreffende Person erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll. Sie hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – non-binary and omnisexual🏳️‍🌈

Roal3 
Fragesteller
 13.04.2024, 21:03

"Wenn du nicht gerade Trans* bist, ist die Funktion nicht für dich gedacht."

Wer bestimmt das zukünftig? Muss das trotzdem noch ein Gutachter bestätigen?

0
princesskenny  13.04.2024, 21:05
@Roal3

Das Gesetz ist speziell für Trans* Personen gedacht.
Nein, aber du musst denen einen Grund nennen. Und einfach so aus Spaß, werden die dir das nicht bewilligen.

Steht alles im Link drin.

1
Roal3 
Fragesteller
 13.04.2024, 21:45
@princesskenny

Und wenn mir jemand abspricht, trans zu sein?

0
princesskenny  13.04.2024, 21:51
@Roal3

Was soll dann sein? Das passiert sehr vielen Trans*menschen.

1
Roal3 
Fragesteller
 13.04.2024, 21:52
@princesskenny

Kann man dann trotzdem seinen Geschlechtseintrag amtlich ändern lassen?

0