Dach aus ETERNIT - gesundheitschädlich?
Hallo, ich habe drei Fragen an die Experten: Meine Freundin hat einen Geräteschuppen, so eine Art Schrebergartenhütte mit Eternitdach. Das ganze ist schon sehr alt, mindestens 50er Jahre oder sogar noch vor dem Krieg gebaut. Sie will den Schuppen nicht betreten wegen ihrer Bedenken zu Asbeststaub, weil das Dach aus Faserzement (Eternit) besteht. Sind die Bedenken berechtigt? Einmal im Jahr beseitigt sie das Moos auf dem Dach, indem dieses mit Spachtel, Schraubenzieher, o.ä., weggekratzt wird. Ist diese Aktion gefährlich, weil sich bei mechanischer Einwirkung die Asbestfasern aus dem Verbundwerkstoff lösen? Der Zaun hinter der Hütte besteht aus alten Eternitplatten. In diese hatte der Nachbar vor Jahren mit Pfeil und Bogen mehrere Löcher in Pfenniggröße reingeschossen. Sind die herausgebrochenen Asbestfasern auf dem Boden eine Gefahr, meine Freundin will den Boden umgraben? Konnt Ihr mir bitte Rat geben zu den drei Fragen (Schuppen betreten/ Dach von Moos befreien/ Löcherr im Eternit-Zaun)? Danke schon mal ...
4 Antworten
"Eternit" ist eine Firmenbezeichnung, die auch neben anderen unterschiedliche Bauplatten mit "zementgebundenem Asbest" hergestellt hat. Dies war seit den 50er bis in die Mitte der 80er Jahre "Stand der Technik" . Danach waren diese Platten asbestfrei.
Keinesfalls sollten bestehende Gebäude mit asbesthaltigen Platten gereinigt werden; das Moos sollte drauf bleiben. Ihre Wiederverwendung und Bearbeitung ist verboten; ihre Beseitigung dürfen nur zugelassene Betriebe ausführen. Gefahren bestehen schon durch Abrieb. Also keinesfalls Moos beseitigen!!
Deine Freundin hat Recht. Eternit (Asbest) ist sehr schädlich für die Gesundheit. Früher war es das beste Baumaterial, was man bekommen konnte. Auch nicht zuletzt wegen der langen Haltbarkeit. Wie ich lese, habt Ihr an dem Dach auch schon herumgewerkelt. Lasst das Dach so schnell wie möglich professionell entsorgen. Soviel ich weiß, arbeiten selbst Experten mit schützenden Arbeitsanzügen und Atemschutzmasken. Und.... - es wird leider auch teuer.
Das Dach ist definitv aus zementgebundenem Asbesth wenn es aus den 50er Jahren ist. Das Bearbeiten von solchem Material ist VERBOTEN. Das heißt auch dran rumkratzen. Der Abriss muss nicht genehmigt werden. Es gibt lediglich einige Auflagen wie Asbest zurückgebaut und entsorgt werden muss. Aus diesem Grund sollte die Beseitigung durch eine Fachfirma mit Sachkundenachweis für schwach oder zementgebundene Asbestprodukte durchgeführt werden. Ach ja. Absestprodukte dürfen auch nicht beschichtet (Lackiert, lasiert etc.) werden. Man darf auch keine Einzelteile entfernen und wieder anbringen. Einmal etwas entfernt MUSS es das auch bleiben.
Sind die Bedenken berechtigt?
Solange sie nicht anfängt das zu zersägen oder ähnliches ist das kein Problem, da die Fasern gebunden sind.
FAlls sie das Ding abreißen will, ist es allerdings genehmigungspflichtig und muss von der Gewerbeaufsicht genehmigt werden und von einem Spezialunternehmen erledigt werden.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Asbest.html
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