Couch nach 14 Monaten kaputt - Gewährleistung?

4 Antworten

Da bereits die Beweislastumkehr in Kraft getreten ist, Du also beweisen müsstest, dass der Schaden durch einen Produktionsfehler o.ä. aufgetreten ist, würde ich das Angebot annehmen und die Couch reparieren lassen, z.Bsp. von einem Schreiner eine neue Latte kaufen.

Es duerfte sich hier um ein Kulanzangebot des Haendlers ohne Anerkennung eines Gewaehrleistungsanspruchs handeln. Dann duerfte es fuer wahrscheinlich am vorteilhaftesten sein, das Angebot anzunehmen.

Alternativ koenntest du eine Rueckabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Dann muesstest du die Couch zurueckgeben und der Haendler dir den damals gezahlten Preis abzueglich eines Nutzungsentgelts fuer die 14 Monate zahlen, in denen du die Couch nutzen konntest. Dieses Nutzungsentgelt wird sicher deutlich unter 55% liegen. Du wuerdest also wahrscheinlich deutlich mehr als sie angebotenen 45% erhalten, muesstest die Couch aber zurueck geben.

Das Problem dabei ist aber, dass der Kauf bereits laenger als 6 Monate zurueck liegt und es somit keine Beweislastumkehr mehr gibt. Der Haendler kann dann also von dir den Beweis dafuer verlangen, dass die Couch schon im Auslieferungszustand kaputt war oder zumindest einen Mangel hatte, der letztendlich zum Brechen der Latte gefuehrt hat. Die "Gewaehrleistung" bezieht sich naemlich ausdruecklich nur auf solche Schaeden, die bei der Uebergabe des Artikels an die bereits zumindest im Ansatz vorhanden waren und nicht auch auf solche Maengel, die erst nach der Uebergabe auftreten. Wahrscheinlich wirst du einen solchen Beweis aber nicht erbringen koennen.

Ich wuerde die 45% nehmen (halte ich uebrigens fuer ein ziemlich grosszuegiges Angebot) und die Couch dann auf eigene Kosten reparieren lassen.

Gewährleistung sind 2 Jahre.

Da dieser Artikel nicht mehr vorrätig ist, kann der Verkäufer eine Reparatur versuchen

Allerdings musst du nach 6 Monaten beweisen, das es ein Mangel war.

Das wird in den meisten Fällen schwer werden.

Somit ist die Rückerstattung von 45 % des Kaufpreises schon angemessen.

Nehme diese an und versuche das Möbelstück selber zu reparieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

dann nimm die 45% und reparier die gebrochen latte