Concierge?

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Ein Concierge muss das tun, was im Rahmen seines Arbeitsvertrags seine Aufgabe ist, die ihm von seinem Arbeitgeber übertragen wurde. Wenn der Arbeitgeber es dabei für notwendig oder richtig hält, dass der Concierge einer schwangeren Frau auf Wunsch einen Gymnastikball besorgt, dann fällt das in sein Aufgabengebiet, ja. So wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch - man tut und lässt all das, was der Arbeitgeber vorschreibt!

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