Choker für selbstverteidigung?

3 Antworten

Kannst du machen, hat nichts mit einem schlagring zu tun und wäre eher schlechter als garnichts zu benutzen.

Der sinn von einem schlagring ist nicht dass er spitz ist, sondern dass er an der handfläche abgestützt wird, um die schlagkraft nicht auf die knöchel, sondern auf den arm zu leiten.

ALove98 
Fragesteller
 01.12.2023, 18:20

ja aber wenn die kraft nicht wirkt dann tuts halt weh wegen den stacheln und is besser als mit blossen händen dann

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jort93  01.12.2023, 18:21
@ALove98

Die stacheln tun dir aber auch weh. Kannst ja mal gegen irgendwas schlagen damit...

Wie gesagt, mit einem schlagring hat es nichts zu tun.

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BN36X3  01.12.2023, 18:49
@jort93

Schlagringe simd nicht illegal, nur das führen ist laut §42a WaffG verboten, bedeutet zuhaus darfste damit rumspielen

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jort93  01.12.2023, 18:56
@BN36X3

Doch, schlagringe sind verboten. Laut Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG zählen sie zu den verbotenen waffen.

Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.1
Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;
1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 sowie 1.2.5 bis 1.2.8 und Zubehör für Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die
1.2.1.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 sind oder
[...]
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

Genau so illegal wie ein Butterfly Messer oder ne Uzi.

Hoffe mal du hast keinen zum zuhause damit rumspielen, wenn ja, würde ich ihn schnell vernichten. Vernichten ist nämlich das einzige was du damit legal machen darfst. Der besitz ist strafbar.

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BN36X3  01.12.2023, 18:59
@jort93

Eine "Uzi" existiert nicht, das ist nur eine Erfindung der Vidiospiel Industrie bzw eine Falschbezeichnung

Vllt meinst du die Mp2

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jort93  01.12.2023, 19:01
@BN36X3

Nein ich meine eine uzi. https://de.wikipedia.org/wiki/Uzi

Die Bezeichnung MP2 wird nur von der bundeswehr verwendet, sie heißt offiziell Uzi.

Naja, das ist nicht der punkt, der punkt ist das schlagringe in deutschland ein verbotener gegenstand sind. Du redest halt unsinn.

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Zur Selbstverteidigung darfst du alles verwenden, auch eine Pistole wenn die grad auf dem Boden rumliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BN36X3  01.12.2023, 18:53

Naja Falsch, man muss immer das in der Situation mildeste mittel anwenden was von einen schaden abwendet, kommt jmd. in einer Gasse mit einen Messer auf dich zu, es liegt keine Glasflasche, kein metallstab oder messer rum, dann erst darfst du die pistole verwenden und hier musst du erst einen warnschuss geben, und wenn das als Abschreckungsmittel nicht reicht dann darfst du ihn ins Bein schießen, und wenn du aber nochimmer in gefahr bist dann in den Kopf, Hals, oder in den Brustkorb, allerdings musst du schauen das er nicht sofort daran stirbt, sondern sich nur durch den schuss in Lebensgefahr befindet, da ja Mord und Totschlag zwei verschiedene Sachen sind.

Und wenn du nicht den Rettungsdienst rufst ist das fahrlässiger mord

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martinsen632  01.12.2023, 18:54
@BN36X3

Naja falsch, weil der Staat von einem nicht erwarten kann, dass man in so einer Situation erst abwägt, ob es eine mildere Alternative zur Niederstreckung des Gegenübers mit anderen Waffen gibt.

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BN36X3  01.12.2023, 18:56
@martinsen632

Kommt drauf an, wenn du behauptest das du emotional gehandelt hast (also du keinen kühlen kopf hattest) dann ist alles in Ordnung, aber wenn du in den Moment rational warst dann wärs ne Straftat da du in der Lage warst es abzuwägen

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martinsen632  01.12.2023, 18:59
@BN36X3

Ne juckt mich net wenn ich will sag ich dass ich bisschen ballern wollte das sollte völlig egal sein

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BN36X3  01.12.2023, 19:02
@martinsen632

Dann gilt das als mutmaßliche Körperverletzung, es sei denn du kannst rechtfertigen warum du dieses mittel gewählt hast

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jort93  01.12.2023, 19:07
@BN36X3

Fahrlässiger Mord existiert nicht.

Mord setzt Vorsatz vorraus. Und Mordmerkmale.

Es wäre fahrlässige Tötung oder körperverletzung mit Todesfolge.

Du tust so als hättest du Ahnung, aber redest unsinn.

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martinsen632  01.12.2023, 19:09
@jort93

An sich gibts ja fahrlässigen Mord. Fahrlässig heißt ja so viel wie, man hat sich dumm verhalten, es wäre einfach verhinderbar gewesen. Also wenn man quasi jemanden versucht zu ermorden und es nicht schafft weil man sich blöd anstellt, wäre es ja fahrlässiger Mord. Aber ja, der Typ redet viel Unsinn, da gebe ich dir recht.

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jort93  01.12.2023, 19:09
@BN36X3

"mutmaßliche Körperverletzung"

Mutmaßlich heißt soviel wie vermutlich. "Vermutliche Körpeverletzung", ergibt keinen sinn.

Meinst wahrscheinlich fahrlässige Körperverletzung. Aber auch das nicht.

Es ist einfach normale Körperverletzung, wenn du eine waffe verwendet wird gefährliche körperverletzung, und wenn du bleibende schäden verursacht hast, schwere körperverletzung.

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jort93  01.12.2023, 19:10
@martinsen632
Also wenn man quasi jemanden versucht zu ermorden und es nicht schafft weil man sich blöd anstellt, wäre es ja fahrlässiger Mord.

Das wäre versuchter mord.

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jort93  01.12.2023, 19:14
@martinsen632

Was soll denn fahrlässig versuchter mord sein? Das ergibt keinen sinn.

Fahrlässig = passieren lassen. Das heißt das durch untätigkeit, oder ein versehen, etwas passiert ist.

Fahrlässige tötung wäre z.B. wenn man am steuer telefoniert und ne omi auf der straße umfährt.

Versuchter Mord wäre z.B. dem mann gift in den wein zu schütten um das erbe abzusahnen, aber dann trinkt er das nicht.

Wenn einem jetzt außversehen gift in den wein fällt und man es nicht bemerkt wäre es nichts wenn er es nicht trinkt, und fahlässige tötung wenn er es trinkt...

Fahrlässig heißt dass man es nicht tun wollte, es aber aufgrund der eigenen handlungen oder nicht-handlungen passiert ist.

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martinsen632  01.12.2023, 19:16
@jort93

Ja genau das trifft ja zu. Der Plan ist ja einen Mord durchzuführen. Das heißt ein erfolgter Mord wäre aus Sicht des Mörders ein erfolgreicher Verlauf der Ereignisses. Wenn er jetzt durch fahrlässigkeit (also durch untätigkeit, versehen) es zulässt, dass der Mord nicht zustande kommt. Das heißt er hat was getan, was er eigentlich nicht tun wollte, aber es ist aufgrund der eigenen handlungen oder nicht handlungen anders gekommen.

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jort93  01.12.2023, 19:18
@martinsen632

Ne, so funktioniert das nicht. Versucht heißt ja immer dass man es versucht hat und es fehlgeschlagen ist. Das ist einfach was versucht bedeutet.

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jort93  01.12.2023, 19:22
@martinsen632

Nein, so einen straftatbestand gibt es schlicht nicht. "Fahrlässiger versuchter mord" existiert nicht im StGB. Man kann sich nicht einfach straftatbestände ausdenken.

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martinsen632  01.12.2023, 19:23
@jort93

ja klar aber es macht schon sinn. Auch wenn es jetzt bei uns nicht so in der form implementiert ist.

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jort93  01.12.2023, 19:24
@martinsen632

Könnte man so machen, wäre aber sinnlos, macht kein land der welt so.

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martinsen632  01.12.2023, 19:25
@jort93

ich denke schon dass es ein paar länder gibt die das so machen. Wäre schon sinnvoll eigentlich. ALso ich würde es mir wünschen. Finde ich.

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jort93  01.12.2023, 19:27
@martinsen632

Nein, was soll eine unterscheidung zwischen "fahrlässig versuchtem mord" und normalem versuchten mord bringen? in was für situationen ist das sinnvoll?

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martinsen632  01.12.2023, 19:28
@jort93

Ja quasi dass man die beiden fälle nochmal unterscheiden kann und direkt weiß, ob der potenzielle Mörder aus fahrlässigkeit es nicht geschafft hat oder z.B. durch äußere also nicht beeinflussbare umstände

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jort93  01.12.2023, 19:29
@martinsen632

Ja aber die würde man doch gleich bestrafen, oder nicht? Also warum unterscheiden?

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Höchste Not kennt weder Gebot, noch Verbot.

Es zählt das reine Überleben bzw Schadlos davonzukommen.