Chef will Betriebsmittel zurück sonst kein Lohn die ich aber nicht habe
Hallo! ich habe am 02.12.2013 bei einer Firma angefangen und er hat mir immer meinen Lohn pünktlich gezahlt (am 15.) nun bin ich am 03.03.2014 durch einen Bandscheibenvorfall in der Probezeit krank geworden und Krankgemeldet. Habe meine Krankmeldung auch gleich abgegeben ,als ich am 15. auf mein Konto sah war kein geld drauf rief und schrieb ihn an aber keine reaktion,danach war meine Kündigung in der Post. Aber mein Lohn habe ich bis heute nicht bekam aber eine Mail
"Sehr geehrter Herr S.......,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 20.03.2014 teilen wir Ihnen nachfolgendes mit.
Sie sind noch immer im Besitz unseres Eigentums. Wir fordern Sie nochmals auf, nachfolgend aufgeführtes Eigentum bis spätestens Mittwoch, 26.03.2014 herauszugeben.
→ Schlüssel → Arbeitskleidung → evtl. Werkzeug
Terminabstimmung mit unserem Herrn Weiss unter der Rufnummer 01........
Da Sie unser Eigentum noch nicht an uns übergeben haben, ist eine Lohnzahlung an Sie auch noch nicht erfolgt.
Sollten Sie die Schlüssel nicht bis zum o. g. Termin herausgeben, werden wir die Schließanlage auswechseln. Die hieraus resultierenden Kosten gehen in vollem Umfang zu Ihren Lasten und werden von Ihrem Lohn in Abzug gebracht.
Mit freundlichen Grüßen"
Da ich aber keine Schlüssel oder Werkzeug erhalten habe nur eine Latzhose und ein paar Schuhe und auch für diese nix Unterschrieben habe (für den erhalt) weiß ich nicht wie es weiter gehen soll. Habe natürlich sofort nach mehrmaligen nachfragen meines Lohnes (ohne erfolg) mich beim Jobcenter gemeldet einen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt und eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und diese der Arge zugeschickt.
Hoffe mir kann jemand hier helfen da ich auch kein geld für einen Anwalt habe.
8 Antworten
Die erste Frage ist doch, mit welcher Begründung die dich Kündigen? Und vollallem, ob die Kündigung erhalten hast, als du noch krankgeschrieben warst. Wenn das der Fall ist, ist die Kündigung nämoch garnicht erst wirksam.
Was deinen Lohn betrifft... anrufen, Chef verlangen, klar machen dass du weder Schlüssel noch sonst etwas hast und wenn er dir das Gegenteil nicht beweisen kann soll er deinen Lohn rausrücken!
Stimmt, trotzdem ist klar, dass er aufgrund der Krankheit gekündigt wurde und wenn diese Kündigung bereits erstellt oder erhalten wurde als die Krankschreibung noch bestand ist sie unwirksam da man wärend Krankheit nicht gekündigt werden kann.
gut bei diesem sonderfall weiß ich nicht genau bescheid... aber ich glaube das geht trotzdem, da wenn ich 6 monate probezeit habe und ich nach 4 monaten mich krankmelde für 2 monate komme ich ja gemütlich ohne sorge aus der probezeit raus... oder wird die probezeit während der krankphase unterbrochen?
Habe die Kündigung in meiner Zeit als ich Krankgemeldet war bzw. immer noch bin erhalten (bis zum 01.04.2014 vorerst Krank gemeldet.)
Selbstverständlich kann auch während der Krankschreibung gekündigt werden. Nur eine Kündigung wegen Krankheit ist unzulässig.
Mir geht es in erster Linie um mein Lohn,nicht ob er mich kündigen kann oder nicht.Meines Erachtens darf Er mich in der Probezeit Kündigen ohne einen Grund zu nennen.
Habe die Mail dass ich die Betriebsmittel zurückgeben muss gerade erhalten ,werde ihm die Hose und Schuhe zurückschicken aber schlüssel habe ich nicht.
Eine weitere Frage wäre wie ich sie ihm schicken muss,damit ich auch einen Beweis habe das ich ihm die Sachen zurückgeschickt habe,weil er könnte ja sagen das er nie was bekommen hat.
Gib die Sachen persönlich ab und lass dir den Erhalt auf jeden Fall schriftlich bestätigen.
Genau!
Du könntest einen unabhängigen Zeugen (nicht gerade Ehefrau) beim Packen eines Paketes dabei haben und dieser Zeuge oder ihr beide bringt das Paket zur Post. Evtl. mach man auch noch mal ein Foto vom Inhalt des Paketes. Dann als Paket, da nachweisbar, versenden und Beleg aufbewahren.
Bei diesen Arbeitgeber wäre ich vorsichtig.
Sehr geehrter Herr Weiß, ich muss Ihnen leider mitteilen,dass Arbeitskleider vom Betrieb gekauft und an den AN weitergegeben werden so dass diese in seinem Besitz übergehen. Ich werde aber Ihnen trotzdem die von Ihnen mir gegebenen Betriebsmittel,1 Latzhose und 1 Paar Arbeitsschuhe zurücksenden. Desweiteren muss ich Sie darauf hinweisen,dass ich nicht im Besitz von irgendwelchem Werkzeugen oder Schlüsseln bin und dies ein Missverständnis sein muss,es sei den das Sie dafür irgendwelche Beweise haben.
Deshalb bitte ich Sie nochmals mir meinen Lohn schnellstmöglichst auf mein Konto zu Überweisen.
Mfg
Was hält ihr den von dem schreiben.
Tach, geh zum örtlichen Amtsgericht. da bekommste erstmal n Beratungshifeschein. damit gehste zum Anwalt. wenn du keinen Erhalt von Werkzeug, Schlüsseln usw quittiert hast, hast du auch nix erhalten. den Nachweis muss der Arbeitgeber führten. Vor Gericht dürfte dem Chef das auch schwefallen. Es stellt sich ja die Frage, warum sich ein gekündigrter Arbeitnehmer wegen irgendwelcher Schlüssel, oder ner Latzhose rumzanken müsste. Enn du Schlüssel und werkzeug hättest, sollte es doch kein Problem sein, das beim Ex Arbeitgeber abzugeben. Wenn du nix quittiert hast, kann der Chef, selbst wenn du Schlüssel u. Werkzeug hast, den Nachweis nicht führen. Mit der Terminierung von Güteterminen sind die Gerichte eigentlich recht zügig. Da wird der Richter dem Chef schon das Passende sagen.
Meiner Meinung nach, darf die Firma dir den Lohn gar nicht verweigern. Du hast die Arbeit ja geleistet, das hat nichts mit den Betriebsmitteln zu tun, ausser es ist vertraglich festgelegt.
Art. 324a
- bei Verhinderung des Arbeitnehmers
a. Grundsatz
1 Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist.
Ich würde erstmal abklären, ob die Firma dir überhaupt einfach so kündigen kann. Nach der Probezeit wäre das ja nicht erlaubt. Da du aber in der Probezeit bist, weiss ich nicht, wie das genau geregelt ist. Ich bin aber überzeugt, dass du deinen Lohn erhalten wirst. Du hast ja die Arbeit geleistet und dafür bekommst du eine Gegenleistung!
Hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. LG
Was auch komisch ist das er mir die kündigung per einschreiben geschickt hat vom 17.03.2014 abgestempelt wurde er am 18.0.2014 (kündigungsfrist sind laut vertrag 6 tage) im schreiben steht drin ,das dass arbeitsverhältniss am 22. endet ich habe aber den brief erst am 20.03.2014 im briefkasten gehabt
Der Arbeitgeber muß eine Aufstellung machen und genau benennen, welche Betriebsmittel er zurückfordert.
Ruf Herrn Weiss an, der kann bestimmt auch Auskunft geben.
Bring doch erst einmal die Hose zurück sowie die Schuhe. Verfasse dazu einen freundlichen Brief, dass du keinen Schlüssel erhalten hast. Alternativ kannst du den Herrn anrufen und ihm das mitteilen. Füge ihm Gespräch hinzu, dass du gerne Hose und Schuhe zurückgibst, aber keine Schlüssel erhalten hast.
Wenn du daraufhin immer noch nicht deinen Lohn erhalten, kannst du immer noch zum Anwalt, aber zuvor solltest du erst einmal versuchen mit der Firma zu kommunizieren.
innerhalb der probezeit braucht man keinen grund!