Chef will 6 monatige Probezeit nochmal um 3 Monate verlängern - darf er das?

9 Antworten

DARF die Probezeit nach 6 Monaten verlängert werden?!

Ja - aber das ist völlig "witzlos", weil eine über 6 Monate hinaus gehende Verlängerung der Probezeit rechtlich völlig bedeutungslos ist, nach 6 Monaten also nicht mehr mit verkürzter Frist gekündigt werden kann.

Was passiert, wenn sie mich nach Mai kündigen wollen, greift das dann überhaupt noch rechtlich?

Wenn "nach Mai" bereits nach den 6 Monaten regulärer Probezeit ist, kann nur noch mit der ansonsten vereibnarten Frist gekündigt werden - gleichgültig, was zu einer Verlängerung der Probezeit vereinbart wurde.

Denn die Probezeit ist ist einzig und alleine von Belang wegen der Möglichkeit der Kündigung eben mit verkürzter Frist. Und die Dauer dieser Möglichkeit ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 3 auf längstens 6 Monate beschränkt:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Mit anderen Worten: Nach längstens 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis nur noch mit der ansonsten vereinbarten längeren Frist gekündigt werden - in Deinem Fall also mit 3 Monaten.

Die Beschränkung der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist auf 6 Monate gilt ausnahmslos, eine Abweichung davon ist rechtlich nicht möglich - auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen, weil das eine arbeitsvertraglich nicht erlaubte Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist bedeuten würde.

Die einzige Möglichkeit besteht in Deinem Fall für den Arbeitgeber darin, dass er Dir während der Probezeit mit einer längeren Frist (von z.B. 2 bis 3 Monaten) kündigt mit der Option, dass diese Kündigung gegenstandslos wird, wenn du Dich in dieser Zeit "bewährst".

An diesem rechtlichen Umstand ändert sich auch nichts, wenn sich beide Seiten auf eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus einigen sollten!


Familiengerd  13.04.2020, 18:52

Nachtrag

Das bedeutet für Dich:

Du kannst der Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus beruhigt zustimmen. Will der Arbeitgeber Dir im 7. oder 8. Monat des Arbeitsverhältnisses kündigen, muss er trotzdem die vereinbarte Frist von 3 Monaten einhalten, weil die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist auf maximal 6 Monate beschränkt ist.

Und er muss - wenn es sich um einen Betrieb mit mehr als 10 (rechnerischen) Arbeitskräften handelt - einen Grund für die Kündigung haben (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Kündigung), anders als in den ersten 6 Monaten (Wartezeit) des Arbeitsverhältnisses, in den das Kündigungsschutzgesetz KSchG noch nicht anzuwenden ist.

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Eine Probezeit ist nach Paragraph 622 BGB auf maximal 6 Monate begrenzt. Das ist das absolute Limit.

Eine Verlängerung wäre nur möglich, wenn die 6 Monate noch nicht ausgeschöpft wurden.

Sollte eine längere Dauer vereinbart werden, greift maximal die 6-monatige Regelung. Die höhere Dauer wäre unwirksam.


Probezeitverlängerung ist untypisch und ich weiß nicht ob es rechtlich erlaubt ist. Aber merke: Auch wenn du einen Arbeitsvertrag hast, darf dieser bis zu 3 mal maximal auf 1 Jahr angesetzt werden, ehe dieser unbefristet wird. Dies hängt von jedem Unternehmen ab, wie die mit Mitarbeitern umgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  13.04.2020, 18:32
Probezeitverlängerung ist untypisch und ich weiß nicht ob es rechtlich erlaubt ist.

Für die Dauer der Probezeit im Arbeitsverhältnis gibt es keine Vorschriften.

Lediglich die Wirkung der Probezeit (die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist) ist auf längstens 6 Monate beschränkt - und das gilt absolut und ausnahmslos!

Auch wenn du einen Arbeitsvertrag hast, darf dieser bis zu 3 mal maximal auf 1 Jahr angesetzt werden, ehe dieser unbefristet wird.

Wo ist hier von einem befristeten Arbeitsverhältnis die Rede (abgesehen davon, dass die Aussage falsch ist)?

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Im Prinzip ist eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus grundsätzlich nicht möglich .... heißt nach dieser Zeit ist regelmäßig zumindest eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder letzten eines Monats einzuhalten.

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/probezeit-verlaengern-das-sagt-das-arbeitsrecht/

https://www.arbeitsvertrag.org/probezeit-verlaengern/

und irgendwelche Nachträge zum AV , mit geänderten Probezeitklauseln sind nichtig.


Zitronenkeksli 
Fragesteller
 13.04.2020, 13:57

Ich lese da: "Arbeitgeber können die Probezeit allerdings nur verlängern, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt. In diesem Fall bedarf es einer entsprechenden Änderung in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag"

Im AV haben wir nichts geändert, sie stellte mir nur das .doc mit unserem Protokoll zu, das ich kurz beantworten soll, ob das so für mich passt, das habe ich.

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wilees  13.04.2020, 14:03
@Zitronenkeksli

Schlicht und ergreifend Deine Probezeit endet nach 6 Monaten und es gibt keinen realen Grund .... sprich längerfristige Erkrankung deinerseits, die es dem AG verwehrt Dich nach dieser Frist zu beurteilen.

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Familiengerd  13.04.2020, 18:28
@Zitronenkeksli
Ich lese da: "Arbeitgeber können die Probezeit allerdings nur verlängern, wenn der  Arbeitnehmer dem zustimmt. In diesem Fall bedarf es einer entsprechenden  Änderung in Bezug auf die  Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag"

Das gilt aber nur, wenn die wirksame Dauer der Probezeit von 6 Monaten nicht ausgeschöpft worden ist.

Wurde z.B. arbeitsvertraglich eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart, kann sie einvernehmlich auf weitere 3 Monate verlängert werden - aber nicht wirksam (verkürzte Kündigungsfrist) darüber hinaus.

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Familiengerd  13.04.2020, 18:25
Im Prinzip ist eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus grundsätzlich nicht möglich ....

Die Verlängerung über 6 Monate ist nicht nur "im Prinzip" und "grundsätzlich" nicht möglich, sondern absolut und ausnahmslos!

... oder genauer: die Verlängerung der Probezeit ist zwar erlaubt (es gibt keine Vorschriften zur Beschränkung der Probezeit), rechtlich aber völlig wirkungslos - die Verlänerung ist also "witzlos"!

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Man darf Probezeiten verlängern. Das ist ein Entgegenkommen. Die Alternative wäre eine Kündigung in der Probezeit.


Kuestenflieger  13.04.2020, 15:21

da bekommt jemand eine chance , da tritt er mit revovierungsbedürftigen gesetzestexten an ??? also wird gekündigt - des friedens willen .

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Familiengerd  13.04.2020, 18:46
Man darf Probezeiten verlängern.

Nein - oder genauer: Eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist aber rechtlich völlig belanglos.

Denn die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist - und das ist der alleinige Effekt einer vereinbarten Probezeit - ist ausnahmslos auf 6 Monate begrenzt.

Siehe dazu meine eigene Antwort.

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