Bwl: Prokura/Vollmachten -Beschränkung?
Hallo ich schreibe morgen einen Bwl Test in der Schule. Ich muss Informationen über die Prokura und die Handlungsvollmachten wissen, jedoch verstehe ich bei beiden den Punkt: Beschränkung nicht.
Bei Prokura steht: •im innenverhältnis möglich •im Aussenverhältnis (gegenüber dritten) nicht möglich
Bei Vollmachten steht:
•Möglich
• Jedoch Schutz des Dritten: Wenn er die Beschränkung nicht kannte ist der Vertrag gültig
ich verstehe leider nur Bahnhof ??
kann mir jemand erklären was damit gemeint ist oder allgemein die Beschränkungen bei Prokura und Handlungsvollmachten erklären und was überhaupt mit Beschränkungen gemeint ist ?
danke im Voraus
1 Antwort
Ein Außenstehender (Kunde oder Lieferant) muss sich darauf verlassen, können, dass der Bevollmächtigte oder Prokurist auch rechtsgültige Verträge schließen kann.
Im Innenverhältnis kann das eingeschränkt sein. Dass der Prokurist eben z. B. keine Vollmacht hat, Personal einzustellen oder zu entlassen.
Was heißt Außen und Innenverhältnis ?