Busticket kaufen , muss man passend zahlen?

2 Antworten

Die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV) ist die "gesetzliche" Grundlage für die Beförderungsbedingen aller Verkehrsbetriebe in Deutschland. In ihr heißt es:

§ 7 Zahlungsmittel

(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

(2) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.

Also:

Ja, Du musst möglichst passend zahlen!

Mehr als 5 Euro muss Dir der Fahrer nicht als Wechselgeld herausgeben können. (Na gut, viel Verbünde erweitern das in ihren Beförderungsbedingungen auf 10 Euro - aber das ist "Freundlichkeit" der Verbünde, der Gesetzgeber ist nicht so "nett".)

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Zur Erläuterung:

Die Menge an Wechselgeld, die ein Fahrer mit sich führen kann, ist nun mal begrenzt (auch zur eigenen Sicherheit des Fahrers - er ist schließlich z. B. im Falle eines Diebstahls persönlich dafür haftbar, und es gibt in der Regel in Bussen keine großartige Möglichkeit, Geld sicher "wegzuschließen").

Ich selber sehe in der Regel schon zu, dass ich zu Beginn einer Schicht so etwa 2 5-Euro-Scheine und einen 10er dabei habe - aber wenn schon jemand sein Monatsticket für 39 Euro mit 'nem 50er bezahlt hat, ist der Zehner schon mal weg, und ich muss ja auch noch damit rechnen, dass dann zwei Leute ihr Einzel-Ticket zu je 2,70 mit 10ern bezahlen wollen ...

Bei Einzel-Tickets muss ich nämlich annehmen, dass die Leute selten fahren, daher nicht wissen, was die Karte kostet und muss daher auch mit "schlecht passendem Geld" rechnen. Bei Monatskarten kann ich aber davon ausgehen, dass die Leute regelmäßig fahren und ihre Preise kennen, daher kann ich auch davon ausgehen, dass sie relativ passend zahlen - zumal ja Monatskarten in der Regel nicht "spontan" gekauft werden, sondern man das vorher weiß.

Und nicht zuletzt gibt es eigentlich in allen Verbünden, die ich kenne, "Übergangsregeln", so dass man als Kunde nicht unbedingt bei der ersten Fahrt im neuen Monat die neue Monatskarte kaufen muss. In ganz NRW z. B. kann man mit einer Januar-Karte noch den ganzen 1. Februar und darüber hinaus bis zum "Betriebsschluss" (d. h. bis 03:00 Uhr morgens am 2.2.) fahren. - mit der März-Monatskarte 2017 kann man sogar bis zum 4.April um 03:00 fahren, weil der 1. und 2. April auf Samstag und Sonntag fallen. - Ich anstelle des Fahrers hätte Dich also gebeten, im Laufe des Tages irgendwo "passenderes" Geld zu besorgen und die Monatskarte dann am Abend beim Kollegen oder sogar erst am nächsten Morgen zu kaufen.


Indivia 
Fragesteller
 26.02.2017, 19:03

bei uns sind es im übrigen 10€ .Vom verkehrsverbund.Das Ticketkostet genau 39,30. Es wären also 70ct Kleingeld obendrauf gewesen.

Da ich ein anderes Ticket benötigte hatte ich mir für januar kein Ticket mehr geholt, sondern lediglich Einzeltickets, da es sich für mich nciht mehr gelohnt hatte. Somit hatte ich kein januartickte und der Bus ist bei mir im Dorf die einzige Möglichkeit ein Ticket zu bekommen.

Den Wechselgutschein,wie gesagt ,bot er mir gar nicht an.( wäre ich auch zufrieden mit gewesen).

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claushilbig  26.02.2017, 20:33
@Indivia

Naja, ich find's auch etwas "pingelig" und versuche selber, möglichst anders zu handeln. Aber "rein rechtlich" wäre es auch bei einem Ticketpreis von 39,99 korrekt, den 50er abzulehnen - und der Fahrer muss ja auch gerade am Monatsanfang damit rechnen, dass noch mehr Leute Monatskarten kaufen wollen und er da vielleicht, weil die in andern Preisstufen liegen, bis zu 10 Euro wechseln muss.

Und wenn er z. B. gerade abgerechnet hat und nur noch den "Grundbestand" an Wechselgeld in der Kasse hat, kann das schon mal knapp werden.

(Zur Info: zumindest bei den "privaten" Busunternehmen müssen die Fahrer meist selber für ihr Wechselgeld sorgen - und nicht jeder ist bereit, da viel mehr als 10-20 Euro privates Geld zu "investieren". - Wenn ich privat einen "Engpass" habe, dann verringere ich auch schon mal meinen Wechselgeldbestand, es ist ja schließlich mein Geld ...)

Das mit dem Wechselgutschein ist so eine Sache: Die BefBedV (und auch die Tarifbestimmungen des VRS) sieht den zwar vor, aber ich wüsste auch nicht, wie ich den ausstellen soll - Ich weiß, dass es in manchen Verbünden dafür Vordrucke gibt, aber ich persönlich habe so was noch nie gesehen, und damit bin ich bestimmt nicht alleine (in vielen Verbünden gibt es das einfach nicht ...)

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Nein, verpflichtet bist Du grundsätzlich nicht, passend zu zahlen. Zu Zeiten von Wochen- und Monatskarten und dem Vorverkauf von Fahrscheinen sollte aber bekannt sein, dass die Fahrer tendenziell immer weniger Fahrkarten noch in bar verkaufen und daher deren Wechselgeld eingeschränkt ist. Gerade deshalb gibt es ja die Möglichkeit, Dir vom Fahrer eine Gutschrift ausstellen zu lassen, um das Rückgeld in der Verwaltung abzuholen.


Indivia 
Fragesteller
 01.02.2017, 20:38

Also bei uns werden noch recht viele Monatskarten im Bus verkauft, so wie ich es mitbekomme und sich machen hier auch ständig Werbung dafür , Wie gesagt den gutschein bot er ja auch nicht an.

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claushilbig  24.02.2017, 11:26

Nein, verpflichtet bist Du grundsätzlich nicht, passend zu zahlen.

Das sehen die BefBedV und die Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde anders.

Der Busfahrer ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 5 Euro zu wechseln ...

 

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