Bundeswehr Schwimmen?
Was wenn man zur Bundeswehr geht, aber nicht Schwimmen kann?
Ich wollte irgendwann den freiwilligen Wehrdienst nachholen, kann aber so garnicht schwimmen. Habe zwar Seepferdchen und Bronze, aber war seit der Grundschule kein mal mehr Schwimmen. Wasser ist so garnicht mein Element.
Beim FWD wollte ich halt zum Heer, da kann ich mir vorstellen dass das eh nicht sooo wichtig ist. Oder wie sieht das aus?
Was wenn mans nicht kann? Muss man dann trotzdem mit zum Schwimmen oder so? Oder wie wird das geregelt?
5 Antworten
Ich kann auch nicht schwimmen und musste es auch nie lernen.
Soviel ich weiß, ist es für den FWD nicht zwingend erforderlich, schwimmen zu können.
Allerdings ist Schwimmen keine Hexerei, besonders wenn man in jungen Jahren schon mal Abzeichen gemacht hat. Die Grundbegriffe sind vorhanden, der Rest ist reines Training.
Wenn du zur Bundeswehr gehst, musst du eine Schwimmprüfung ablegen. Diese Prüfung ist für alle Soldatinnen und Soldaten verpflichtend, unabhängig davon, in welchem Bereich der Bundeswehr sie eingesetzt werden. Es gibt jedoch Unterschiede in der Art und dem Umfang der Prüfung, je nachdem in welchem Bereich du arbeiten möchtest.
Ja, auch für den freiwilligen Wehrdienst der Bundeswehr müssen in der Regel die gleichen Schwimmprüfungen abgelegt werden wie für den regulären Wehrdienst.
Das war mir neu. Konnte diese Voraussetzung auch nirgends finden.
Dann scheinst du dich nicht Informiert zu haben (Beispiel):
"Auch ein Schwimmtest ist Teil der wissenschaftlich fundierten Prüfung". Quelle: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/dienstgrade-laufbahnen-bundeswehr/grundausbildung-bundeswehr
Das mag ja sein, allerdings steht da ja nirgends dass es nen muss ist schwimmen zu können. Und selbst wenn man beim Schwimmen nicht dabei ist und das einmal im Jahr wiederholt wird... kann einem als FDWler das ja egal sein, im nächsten jahr ist man ja eh nicht mehr da, weil das ganze ja nur nen Jahr geht (nichtmal ganz) ^^
Ja, ein Schwimmtest in der Grundausbildung, um festzustellen ob der Rekrut schwimmfähig ist und wenn ja in welchen Rahmen. Das gehört nicht zur Bewerbung zum FWD, bzw. ist keine Voraussetzung.
Vielleicht bist du nicht informiert? ;)
Vermutlich wird keinem der Kopf abgerissen, wenn er nicht schwimmen kann. Es wird allerdings durchaus geprüft und man sollte schwimmen können:
"Die individuellen Grundfertigkeiten (IGF) sind Pflichtprogramm." Quelle: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,41601.msg403875.html
"[...], Kleiderschwimmen über 100 Meter [...]" Quelle: https://www.reservisten-brandenburg.de/militaerische-ausbildung/individuelle-grundfertigkeiten/
Halten wir einfach fest, dass es offensichtlich keine Voraussetzung ist, um FWD zu leisten und man vor Einstellung zum FWD keinerlei Schwimmnachweise vorlegen muss. ;)
Nichtschwimmer kommen immer zur Marine. Die verteidigen das Schiff länger. :D
Aber Spaß beiseite. Dich wird niemand zwingen zu Schwimmen, wenn du es nicht kannst. Ob sie es dir dort beibringen, würde ich auch bezweifeln. Von daher, wird da sicherlich Rücksicht drauf genommen. Ertrunkene Rekruten kommen nicht so gut in der Presse. ;)
Ansonsten haben die auch Schwimmwesten, wenn mal ein Gewässer überquert werden muss.
Nichtschwimmer kommen immer zur Marine. Die verteidigen das Schiff länger. :D
Nicht witzig und respektlos.
Ein Nichtschwimmer kann trotzdem zur Bundeswehr. Aber zur Bodeneinheit wie Panzer oder Atelerie Einheit. Bei Kampfschwimmer,FSG, Marine, Minentaucher ist Schwimmen eine Pflicht in der Grundausbildung wirst du geprüft. Dann sagen sie dir dann was du machen könntest bzw welche Einheit du kommst
Auch für den FWD?