2 Antworten

Wie wäre es, den Artikel auch mal zu lesen? Ganz am Anfang steht:

Die höchsten deutschen Finanzrichter halten den Solidaritätszuschlag für zulässig. Das könne sich auf Dauer aber ändern, so das Gericht. Die Kläger werden wohl Verfassungsbeschwerde einreichen.

Zuerst entscheiden die ordentlichen Gerichte und erst danach das Bundesverfassungsgericht.