Bringen zwei Wartesemester was?
Es hält sich ja immer noch das Gerücht, dass pro Wartesemester der Durchschnitt um 0,1 gesenkt wird. Dass das so nicht stimmt ist mir klar. Aber ist es wirklich so, dass wenige Wartesemester nutzlos sind? Mal angenommen ich habe zwei Wartesemester und bewerbe mich für einen Studiengang ....sagen wir mal Tiermedizin. Und nehmen wir an ich habe einen Abiturschnitt von 1,6. Die zwei Wartesemester reichen dann ja nicht aus um durch die 20% Wartezeit zugelassen zu werden. Könnten die zwei Wartesemester aber evtl. trotzdem hilfreich sein, wenn im Auswahlverfahren der Hochschule die letzten Studenten mit einem Schnitt von 1,6 zugelassen werden, jedoch nicht mehr alle Bewerber mit diesem Schnitt einen Platz bekommen. Bekommen dann bei vielen Bewerbern mit dem gleichen Schnitt die mit mehr Wartesemestern eher einen Platz? Oder wird dann ausgelost oder sonst irgendwas? Ich hoffe das war verständlich und vielen Dank schonmal :)
3 Antworten
...die letzten Studenten mit einem Schnitt von 1,6 zugelassen werden, jedoch nicht mehr alle Bewerber mit diesem Schnitt einen Platz bekommen
Genau in diesem Falle wird bei der Abiturbestenquote unter den Gleichrangigen eine Auswahl nach Wartezeit getroffen als sog. "zweites Auswahlkriterium". Und da hast Du mit 2 Semestern Wartezeit ganz gute Chancen, zum Studienplatz zu kommen.
In der Wartezeitquote dagegen bringen bei Tiermedizin 2 Semester Wartezeit erfahrungsgemäß nichts.
Genau so ist das (3. Auswahlkriterium "Dienst", danach Los)
Hey, vielen Dank, jetzt hab ich das auch endlich verstanden. :)
Die niedrigste Wartezeiten-Quote liegt bei vielen Studiengängen bei 10 oder mehr. D.h. du musst da mindestens 10 Wartesemester haben, um mit denen was anfangen zu können.
Bei Tiermedizin gäbe es aber noch, wenn es weder durch den NC noch durch Wartesemester klappt, Uni-interne Auswahlverfahren, über die man auch reinrutschen kann. Ob das in anderen Fächern auch so ist oder nur im Bereich Medizin kann ich dir allerdings nicht sagen.
Wartesemester bringen dir nur was in der Wartezeit-Quote.
Ich erweitere die Antwort mal: Haben Bewerber die gleiche Durchschnittsnote und die gleiche Wartezeit, so wird i.d.R. der Bewerber bevorzugt, der einen Dienst (z.B. Zivildienst, FSJ oder ähnliches) geleistet hat. Besteht danach immer noch Ranggleichheit zwischen Bewerbern entscheidet das Los.