Brief kam demoliert ohne Inhalt an?

2 Antworten

habe ..... Lipliner per Briefumschlag (das normale aus dünnem Papier also kein Maxibrief oder BüWa) verschickt.

Wer eine Ware derart unprofessionel verpackt versendet, muss sich nicht wundern, wenn diese den dünnen Briefumschlag beschädigt und folgend verloren geht.

Logischerweise ist die Ware so! nicht versichert - wäre sie auch nicht als BÜ/WA in einem wattierten Umschlag.

Ergo schuldest Du jetzt der Käuferin Kostenerstattung ( incl. der Versandkosten )

Der Verkäufer schuldet dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine angemessene und bruchsichere Verpackung.

Der Käufer muss im Schadensfall mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zum Versanddienstleister gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.

Der Versanddienstleister haftet nämlich nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.

Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.

lostpastel 
Fragesteller
 05.04.2024, 14:48

Also für einen Lipliner (1,2g) finde ich nen Briefumschlag schon gerechtfertigt so mal die Käuferin unversicherten und den günstigsten Versand haben wollte.

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Rasentraktor007  05.04.2024, 14:49
@lostpastel

Das ist falsch:

Ein dünner Briefumschlag ist für sowas nicht geeeignet, da nimmt man einen Luftpolsterumschlag.

Wie hat die Käuferin denn bezahlt?

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lostpastel 
Fragesteller
 05.04.2024, 14:51
@Rasentraktor007

Nicht viel, 4€ aber ich ärgere mich trotzdem übertrieben. Sie meint es sei nicht schlimm und nicht meine Schuld, habe aber trotzdem angeboten es ihr zurückzugeben.

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