Bricht das mein Fasten?

9 Antworten

Dein Fasten wurde dadurch gebrochen. Du hast absichtlich das Video geschaut und in Kauf genommen, dass du ejakulieren könntest.

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Was den angeht, der masturbiert, also das Austreten des Spermas mit seiner Hand herbeiführt, oder wiederholend auf etwas starrt, was die Begierde erregt, so macht dies das Fasten ungültig und zieht eine große Sünde mit sich, da man zwei verbotene Dinge tut: zu aller erst masturbiert man und zweitens bricht man sein Fasten tagsüber im Ramadan. Dies ist eine gewaltige und große Sünde.

Quelle: https://islamqa.info/ge/answers/93769/der-austritt-von-sperma-ohne-begierde-geluste-macht-das-fasten-nicht-ungultig

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

WisperndesGras  07.04.2022, 23:35

Es gibt kein Verbot der Masturbation im Koran. Siehe meine Antwort auf die Frage. Dies hast du hier auch schon oft genug gelernt. Deshalb noch einmal grundsätzlich:

Dein Allah hat nach Sure 88:20 die Erdscheibe flach ausgebreitet. Nach 30:25 steht sie auf seinen Befehl hin still und unbeweglich. Nach 16:15 hat er die Berge auf der Erdscheibe befestigt, damit sie nicht wankt und in Schieflage kommt, auf dass wir nicht alle hinunterkullern wie auf der Titanic. Nach 13:2 hat Allah eine feste Himmelskuppel über der Erde ohne unsichtbare Stützpfeilern gespannt (toll!). Der Ort, an dem die Sonne abends IN Erdscheibe versinkt, ist Allah übrigens bekannt, IN einer sumpfigen Quelle. Nach 67:5 hat er die Kuppel nachts mit unzähligen Lämpchen behängt, mit denen auch böse Geister beschossen werden. (Wie schön, dass uns der Koran die Sternschnuppen „wissenschaftlich“ erklärt. Die „Erklärung“ der Erdbeben kriegen wir übrigens ein andermal.)

Kein Allwissender Gott denkt sich solch einen Blödsinn aus. Es gibt den Allwissenden Allah also nicht, und mithin ist alles hinfällig und belanglos, was du hier als gläubiger Muslim von dir gibst.

Aber schön, dass du einem immer wieder Gelegenheit gibst deinen ganzen Islam zu pulverisieren.

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Wenn es wirklich nur vom Schauen passiert ist, ohne weiteres zu tun (auch ohne jegliche Bewegungen etc), dann gehen die Meinungen in den Rechtsschulen auseinander.

Nach der Malikitischen Rechtsschule ist das Fasten gebrochen und zusätzlich Sühnefasten von 2 Monaten erforderlich.

Nach der Hanbalitischen Rechtsschule ist das Fasten gebrochen, aber kein Sühnefasten erforderlich.

Ner der Schaafiitischen und Hanafitischen Rechtsschule wird das Fasten nicht gebrochen, wenn es nur durch das schauen geschieht.

Unabhängig von der Rechtsschule ist noch anzumerken, dass das schauen von freizügigen Videos auf jeden Fall verboten und eine Sünde ist.

Es kommt drauf an, welcher Rechtsschule du folgst. Die Hanafitische Rechtsschule (an die der Mehrheit angehört) sind jedoch der Meinung, dass das Fasten nicht gebrochen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo Benutzer,

es steht kein Verbot der Selbstbefriedigung im Koran. Das Zina in Sure 17:32, dem man sich „nicht nahen“ soll, heißt Ehebruch. Und das ist ja wohl so ziemlich das Gegenteil von Ehebruch. https://de.wikipedia.org/wiki/Zina

Lass dir da auch nichts von „Experten“ oder „Gelehrten der Sunnah“ erzählen. Auch diese finden kein Verbot im Koran. Der Koran ist aber vollständig. Niemand hat ihm etwas hinzuzufügen. Auch der Prophet nicht.

Warum soll dir Allah überhaupt eine Fähigkeit und auch Drang danach gegeben haben, um dir das gleich wieder zu verbieten? Was wäre das für eine blöde Prüfung? Und im Paradies darf man es dann plötzlich als Belohnung?

Du kannst also masturbieren, wann immer du Lust hast. Auch im Ramadan.