Brennholzlagerung?
Hallo,
Unser an unser Haus grenzt unsere ehemalige Scheune/Stall in welche wir nun unsere neue Scheitholzheizung einbauen möchten (statt vorher im Keller einschl. Lagerung). Wir würden einen Heiz Raum im Stall einmauern, wo dann mal die Heizung stehen soll (ca. 1/4 der Grundfläche). Auf den einem anderen Viertel der Grundfläche soll nun evtl das Brennholz gelagert werden. Nun zur Frage der Brennholzlagerung bezüglich einer Feuerversicherung:
Darf man dieses innerhalb des Stall lagern? Der Heiz Raum ist ja davon getrennt, wie sonst im Keller auch. Ist das generell verboten? Wenn nein, wie würde sich das wahrscheinlich auf die Versicherung auswirken? Muss auch extra ein Raum für die lagerung gemauert werden?
Danke!
LG Jimmy
2 Antworten
Um da verlässliche Auskünfte zu bekommen würde ich das abklären mit
- Bauamt (Baurecht)
- Kaminkehrer (Feuerstättenschau)
- Versicherung, ggf. die Beiträge bei mehreren zum Vergleich Anfragen...
Und das natürlich jeweils BEVOR du etwas änderst!
Habt ihr diese Änderung mit dem Bauamt und dem Schornsteinfeger besprochen und eine Freigabe erhalten? Vorher solltet ihr NIX ändern.
Abstände zu brennbaren Materialien sind abhängig vom Gerät und aus den Unterlagen ersichtlich, eventuell solltet ihr mit eurer Versicherung sprechen.
Wir lagern das Brennholz unter freiem Himmel.