Braucht man Versicherungskarte beim Frauenarzt?

9 Antworten

Ja - wenn du gesetzlich krankenversichert bist, braucht jeder Arzt deine Versichertenkarte. Darüber rechnet er seine Leistungen mit der Kasse ab, schließlich will er ja nicht umsonst arbeiten.

Bist du hingegen privat versichert, bekommen deine Eltern eine Rechnung.

Auch wenn du ein "Recht" auf Geheimnisse und das ungestörte und unkommentierte Entdecken deiner eigenen Sexualität hast, sprich doch einfach mal mit deiner Mutter. Sie war auch mal jung und ist bestimmt gar nicht so naiv, wie du vermutest. Sie denkt sich eh ihren Teil und bringt wahrscheinlich mehr Verständnis auf, als du ihr zutraust.

Und die Alternative zu ihrem Einverständnis, nämlich ein höheres Risiko für eine frühe Schwangerschaft wegen weniger zuverlässigen Verhütungsmethoden oder schlimmstenfalls gar keiner Verhütung, ist für deine Mutter bestimmt nicht verlockend.

Wenn du dich also reif genug für Sex fühlst, solltest du auch reif genug für ein Gespräch zum Thema Verhütung mit deiner Mutter sein.

Gegebenenfalls bekommst du die Pille aber auch ohne Wissen bzw. Zustimmung eines Elternteils.

Die DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) hat in ihrer Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger als Empfehlung erarbeitet, dass bei über 16-Jährigen der Arzt davon ausgehen kann, dass die Patientin einwilligungsfähig ist und damit auch eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Eltern gilt.

Zwischen 14 und 16 Jahren hält die DGGG eine sorgfältige Prüfung der Einwilligungsfähigkeit der Patientin für notwendig. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein Mädchen in diesem Alter schon so reif ist, dass die Eltern nicht mehr hinzugezogen werden müssen.

Es gibt aber keine gesetzliche Bestimmung, die das genau regelt.

So gibt es also keine Sicherheit für Kinder, Jugendliche, Eltern und Ärzte, wann genau die Eltern hinzugezogen werden müssen beziehungsweise wann eine Jugendliche alleine vom Frauenarzt die Pille zur Verhütung bekommen kann. Es ist immer eine Abwägung des Arztes im Einzelfall, ob er die Zustimmung eines Elternteils einholen möchte.

Wenn du gesetzlich versichert bist, nimmst du dir deine Karte und machst einen Termin beim FA aus. Bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel (Kondome gehören nicht dazu).

Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühran.

Bist du allerdings Privat versichert, bekommen deine Eltern eine Rechnung. Auch müssen Privat versicherte Frauen die Kosten für Verhütungsmittel in jedem Alter selbst tragen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
MaryLynn87  06.10.2021, 11:29

Genau. Wer noch nicht drüber reden kann, der sollte es auch noch nicht machen.

0

Ja, die braucht man. Sag einfach dass du alt genug bist deine Karten selber zu haben, genau so wie Kontokarte und Personalausweis und dementsprechend auch die Krankenkarte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Physiotherapeutin

Ja, brauchst du.

Aber bitte rede doch einfach mit deinen Eltern. Du besitzt eine Vagina. Das wird keine Neuigkeit für sie sein. Menschen mit Vaginen müssen regelmäßig zum Gynäkologen. Egal ob sie Sex haben oder nicht! Also stell dich nicht so an als hättest du was ausgefressen nur weil du dich wie alle anderen weiblchen Wesen um deine Gesundheit kümmerst.

Hallo,

ja. Wenn du gesetzlich versichert bist, musst du deine Karte beim Arzt vorlegen.

Jeder Arzt muss seine Behandlungen abrechnen und benötigt dazu als Nachweis dafür , dass der Patient da war, die Krankenkassenkarte - pro Quartal 1x

Denke , du solltest deine Eltern dazu bewegen, dir DEINE Unterlagen auszuhändigen, denn wenn sie die haben, bist du immer Kleinkind unter Kontrolle,