Braucht man für ein Quad einen Führerschein?

10 Antworten

Nabend

Ja, für ein Quad braucht man einen Führerschein, sofern man legal unterwegs sein möchte.

Für Quads bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 ccm ist die Führerscheinklasse S ausreichend. Die Führerscheinklasse S wird ab dem 19.01.2013 von der Führerscheinklasse AM abgelöst.

Alles was darüber hinaus geht bedarf die Führerscheinklasse B. Dazu folgendes:

Quads sind per Definition keine „Zweiräder“, somit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B (bis 1998: Klasse 3) wie für PKW erforderlich.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Quad

Wenn dein Mann also zufällig einen Autoführerschein besitzt, hat er den benötigten Schein bereits in der Tasche. :)

Mit welcher Führerscheinklasse Quads gefahren werden dürfen, hängt von deren Einstufung bei der Zulassung ab. Sie ist unter anderem von Fahrzeuggewicht, Fahrleistung und Gebrauchszweck abhängig. Werden die auch All Terrain Vehicles (ATV) genannten Fahrzeuge als "Leicht-Kfz bis 45 km/h" angesehen, reicht nach Angaben der ARAG-Versicherung die Führerscheinklasse S aus, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann und Bestandteil jedes Pkw-Führerscheins ist. Statt eines umfangreichen Versicherungsnachweises reicht ein einfaches Versicherungskennzeichen aus, von der Steuer ist man befreit.Quad als "land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschine"

Auch bei einer Einstufung als "land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschine" dürfen 16-Jährige das Spaßmobil bereits fahren. Hierfür muss man allerdings Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse L sein, die man mit dem Pkw-Führerschein automatisch erwirbt. Als 16-Jähriger darf man Quads generell nur dann fahren, wenn sie auf maximal 45 km/h gedrosselt sind - unabhängig von der Einstufung.

http://auto.t-online.de/quad-fuehrerschein-mit-welcher-fuehrerscheinklasse-quads-fahren/id_46290204/index

Wolle57  08.09.2012, 19:36

Eigentlich ist es in der Tat so richtig. Nur ist es real nur der erste Absatz der auch möglich ist, ansonsten ist es deutlich anders: Wenn ein Quad/ATV was als LOF (Zugmaschine) zugelassen ist, hat das einen Grund. Der Gesetzgeber lässt europaweit Quad/ATVs nur bis max 15kw Leistung zu. In Deutschland gibt es jedoch die Möglichkeit ein solches Fahrzeug als LOF zuzulassen und somit entfällt die Leistungsgrenze von 15km und diese Fahrzeuge haben dann deutlich mehr Leistung und dürfen nicht mit der Klasse L gefahren werden. Siehe hier: Inkrafttreten und Änderungen bei Klasse L Am 15.06.2012 hat der Bundesrat die 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Die Verordnung wurde am 29. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen traten teilweise bereits am 30.06.2012 in Kraft.

Die für die Fahrschulen wichtigste Änderung betrifft die Klasse L: Seit dem 30.06.2012 wurde die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in der Klasse L von bislang 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Allerdings darf mit diesen Zugmaschinen nur mit 25 km/h gefahren werden, sobald Anhänger mitgeführt werden. Unverändert bleibt auch die bbH für alle anderen Fahrzeugarten dieser Klasse bei 25 km/h. Außerdem wird klargestellt, dass selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH bis 25 km/h zur Klasse L und mit einer bbH bis 40 km/h zur Klasse T gehören.

Stand: 02.07.12

Ein Quad/ATV als LOF dürfte und darf somit nicht damit gefahren werden, denn ein solches Fahrzeug fährt in der Regel Geschwindigkeiten die über 100km/h und somit über der max Geschwindigkeit von 40km/h für die Klasse L

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Eichbaum1963  09.09.2012, 01:38

... bei Zulassung als Pkw sind außerdem ein Warndreieck, Verbandskasten und eine Warnweste mitzuführen.

Aha, T-Offline führt also in D schon die Warnwestenpflicht ein...

Na, egal. Sinn macht die auf jeden Fall - am Besten schon während der Fahrt. Hilft nämlich ungemein - außer evtl. gegenüber Radfahrern, die ihren Blindenhund vergessen haben. :P Duck und weg^^

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Wie für jedes mehr als minimalst motorisierte Gefährt darf auch ein Quad nicht ohne Führerschein gefahren werden.

Aber zuerst zum Quad selbst: Dieses benötigt eine Straßenzulassung, Kennzeichen und muß versichert werden, sonst darf es nicht auf öffentlichem Gelände betrieben werden!

Als Fahrer wird derzeit bei kleineren Quads (max. 45 km/h bbH, max. 350 kg, max. 50cm³ Hubraum) ein Führerschein Klasse S benötigt. Ab Januar 2013 geht Klasse S in die neue Klasse AM über. Für größere Quads wird Klasse B benötigt.

Für ein Quad benötigt man den FS Klasse B. Ein Quad/ATV und mehr als 50ccm ist ein mehrspuriges Fahrzeug mit mehr als 45km/h Höchtgeschwindigkeit und dafür gilt lt Gesetz die FS Klasse B. Ausnahme ist nur ein Quad/ATV bis max 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h, für diese Fahrzeuge gilt der FS der Klasse S

Ich glaube es gab bis vor ein paar jahren noch ein extra führerschein ab 16 aber mittlerweile brauchst du einen autoführerschein