Nabend

Ja, für ein Quad braucht man einen Führerschein, sofern man legal unterwegs sein möchte.

Für Quads bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 ccm ist die Führerscheinklasse S ausreichend. Die Führerscheinklasse S wird ab dem 19.01.2013 von der Führerscheinklasse AM abgelöst.

Alles was darüber hinaus geht bedarf die Führerscheinklasse B. Dazu folgendes:

Quads sind per Definition keine „Zweiräder“, somit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B (bis 1998: Klasse 3) wie für PKW erforderlich.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Quad

Wenn dein Mann also zufällig einen Autoführerschein besitzt, hat er den benötigten Schein bereits in der Tasche. :)

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Bei einem Radlader handelt es sich um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Aus § 4 FeV geht hervor:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind (Punkt 3.) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Aus § 10 FeV geht hervor:

(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.

Man zähle 1 und 1 zusammen und komme auf das richtige Ergebnis.

Mit freundlichem Gruß

YellowRadio

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