Braucht man eine Zuchtgenehmigung, um Nymphensittiche zu züchten?

2 Antworten

Nicht mehr. Wurde 2014 aufgehoben:

Seit 1. Mai 2014 braucht man für die Zucht von Papageien und Sittichen keine Zuchtgenehmigung mehr. Das Tierseuchengesetz, in dessen § 17 g die Zuchterlaubnis geregelt war, wurde aufgehoben, bzw. durch das neue Tiergesundheitsgesetz ersetzt, welches eine solche Erlaubnis nicht mehr vorsieht. Die Psittakoseverordnung, die die Ringpflicht von Psittaciden und Vorschriften im Umgang mit der Papageienkrankheit (Psittakose) enthalten hatte, war schon im September 2012 aufgehoben worden..

http://sittichschwarm.de/2014/05/wegfall-der-zuchterlaubnis-und-nun/

schon mal gegoogelt?!

https://www.google.de/search?q=zuchtgenehmigung+nymphensittich

Die Meldepflicht beruht auf Artenschutzrecht (wobei der Nymphie nicht in der Bundesartenschutzverordnung steht...), nicht mehr auf Seuchenrecht (Psittakoseverordnung ist weggefallen)

Aber warum züchten, wo es genug Abgabetiere gibt?...