Brauche ich Zugbegleitung?

2 Antworten

Den Invaliditätsgrad gibt es nach einem Unfall und ist wichtig, damit die Unvallversicherung dir Geld zukommen lässt, wenn du aufgrund des Unfalls bleibende Schäden hast.

Aufgrund deiner Autismus-Spektrum-Störung bekommst du keinen Invalitätsgrad. Du meinst wahrscheinlich eher einen Grad der Behinderung...

Was meinst du mit Begleitabo? Sowas gibt es nicht! Es gibt höchstens das Merkzeichen "B", durch welches klar ist, dass du eine Begleitperson benötigst.

Manchmal wird dieses Merkzeichen aber auch vergeben, wenn nicht ständig eine Begleitperson dabei sein muss, weil gewisse Aktivitäten auch alleine bewältigt werden können.

Wenn du mit jemandem gemeinsam fährst, dann kann derjenige durchaus bei dir mitfahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity

Autist1997 
Fragesteller
 14.07.2023, 09:25

Sorry, ich bin schweizer. Bei uns gibt es ein Begleitabo.

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Selkiade  14.07.2023, 09:37
@Autist1997

Achso. Dann ist das natürlich was anderes. Aber zu erwähnen auf welches Land du dich beziehst, solltest du dir für das nächste Mal bitte merken.

Wir befinden uns hier in einem deutschen Internetforum, somit kannst du nicht voraussetzen, dass jeder hier vollständig länderkundig ist. Viele Menschen - so wie ich hier z.B. - beziehen sich deshalb automatisch auf Deutschland, wenn kein Land angegeben ist, um welches es geht.

Trotzdem gilt, dass du jemanden mitnehmen kannst, aber nicht musst. Wenn du aber jemanden mitnimmst, musst du bedenken, dass du dann für dich selber zahlen musst.

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Autist1997 
Fragesteller
 14.07.2023, 11:53
@Selkiade

Ja ich will eben anonym sein, deswegen schreibe ich das nicht immer hin. Aber ich habe es jetzt trotzdem geschrieben damit man drauskommt.

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Also ich sehe keinen Anlass dafür, daß ein Autist eine Zugbegleitung braucht.

Hat der Ausweis (u.a.) das Kennzeichen "H", so ist die kostenlose Mitnahme (bei uns) einer beliebigen weiteren Person möglich.

Mein Sohn hat es geschafft aus dem Behindertenheim unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach Hause zu fliehen, obwohl er weder lesen noch schreiben noch sich deutlich sprachlich auszudrücken vermag.


Selkiade  13.07.2023, 21:58

Nur mit dem Merkzeichen "H" darf eine schwerbehinderte Person noch keine Begleitperson mitnehmen. Dafür MUSS das Merkzeichen "B" vorliegen.

Allerdings werden diese beiden Merkzeichen eigentlich immer zusammen vergeben, denn wer hilflos ist - also "H" bekommt - ist i.d.R. auf eine Begleitperson angewiesen und somit wird auch "B" vergeben.

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satian  14.07.2023, 10:19
@Selkiade

Danke, da hast du Recht, das habe ich übersehen.

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