Brauche ich bei der Nachuntersuchung den ersten TÜV-Bericht?

4 Antworten

Der Gesetzgebeger sagt ganz eindeutig: Wenn bei der Nachprüfung der Erstbefund nicht vorliegt, muss eine komplett neue HU durchgeführt werden. Ist ja auch irgendwie logisch. Allerdings sind (fast) alle Prüfstellen zu kundenfreundlich, dass sie Dir eine Zweitschrift aus dem System holen (vorausgesetzt Du gehst zur gleichen TÜV-Stelle). Schwierigkeiten wird es mit Sicherheit geben, wenn der Erstprüfer Korossionsmängel aufgeschrieben hat und diese auf einer Skizze auf der Rückseite markiert hat. Diese Aufzeichnungen sind archiviert. Dann kann es sein, dass es trotz aller Kundenfreundlichkeit doch zu einer kompletten neuen Hu kommt.

Wäre von Vorteil. Wird einem auch vorher bei der Erstprüfung gesagt, wenn man durchfällt.

Wenn du kein Belegt mehr hast, ruf doch mal da an, die müssen doch auch ein Prüfprotokoll in ihren Unterlagen haben

Wenn du zur gleichen TÜV-Station fährst, sollten die den Bericht noch da haben.

Unterlagen mitzunehmen ist aber nie ein Fehler. ;-)

Normal musst Du den vorlegen.Ev.haben die aber eine Kopie.