Brauch ich zum Graben ausheben eine Genehmigung?

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Dies regelt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?chosenIndex=Dummy_nv_6&xid=173016,119

Hier findest Du genehmigungsfreie Anlagen unter: 7.0 Aufschüttungen, Abgrabungen und Erkundungsbohrungen 7.1 Selbstständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen oder nicht mehr als 300 m2 Fläche haben.

Demnach ist dein Vorhaben genehmigungsfrei. Eine Einfriedung wird nicht gefordert, kann sich aber aus weiterem Recht ergeben.

DerSteppenwolf  09.05.2013, 19:43

Entschuldigung ; der Ausbub ist nur genehmigungsfrei bei einer Breite von 80cm. Ansonsten übersteigt er die Fläche von 300m2 und ist genehmigungspflichtig.

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hallo

bei der größe handelt es sich um eine abgrabung und diese ist eine bauliche anlage, für die eine genehmigung beim bauamt eingeholt werden muss

Kann da nur mutmaßen:

  • das Grundstück muß eingezäunt sein, da 2 m Tiefe lebensgefährlich ist (spielende Kinde usw.)

  • Du solltest mal den bergrechtlichen Aspekt ergoogeln - z.B. hinsichtlich des Auffindens von Bodenschätzen.

Ich glaube, das man das sogar darf, da es ja dein Grundstück ist. Jedoch darf es nicht zunahe an der Grundstückgrenze sein und nicht zu tief sodass Rohrleitungen beschädigt werden können. Ich würde jedoch kein Risiko eingehen und zuerst mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

Im Normalfall ist, wenn dein Grundstück mit einem Zaun gesichert ist, jede Maßnahme erlaubt, die nicht das Grundwasser beeinflusst oder eine Bauanzeige (Bauamt genehmigt das) benötigt.

Bille2000  10.05.2013, 00:52

Ist das Grundstück nicht durch einen Zaun gesichert, mußt du den Graben entsprechend absperren, dann ist das O.K.

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