brauch ein 11 jähriger 1.43 cm ein kindersitz?

5 Antworten

.Das ist wirklich die einzige gesetzlich festgelegte Bestimmung im §21(1a)

der STVO,wo festgelegt ist Kindersitze bis zum vollendeten 12.Lebensjahr und unter 150 Größe.

Sobald eine der beiden nach oben abweicht.da.heißt erreicht ist, kann die normale

Gurtpflicht angewendet werden.In  ihrer konkreten Frage mußte das Kind ,über 1,50 sein,dann ist  das Alter 11 Jahre unabhängig.Andersrum genau so.

Ihr Kind wäre    12,5 Jahre  aber nur 1,40 gross,kann auch der Sicherheitsgurt angewendet werden.

Dabei ist zu beachten, daß bei einer Grösse von nur 1,40 aber über 12 Jahre eine ordnungsgemäse angebrachte und gesicherte Sitzerhöhung Anwendung findet.

Auf Grund der Vielfalt der Angebote von Rückhalteeinrichtungen,imer

im Fachgeschäft beraten lassen, weil auch das Gewicht  eine Beachtung finden muß.,daß heißt  beraten lsssen.

wICHTIG IST::

Bei Transport der Kinder mit Kindersitz vorn,auf Beifahrer seite,den

Sitz ganz zurück schieben und bei der Benutzung einer Babyschale

Rückwärtgewandtimmer Aerbag  deaktivieren, bzw. deaktivieren lassen,da bei

vielen PKW Typen,daß nicht  selbst gemacht werden kann..

Siegfried Tietz

ja erst ab 12 wen er 1,50 groß ist wen er auch 12 ist und erst k.p 1,47 groß ist darf er es auch nicht mindest größe 1,50 und mindestens 12 jahre

Neversoft, warum stellst du die selbe Frage nun schon zum vierten Mal? Wenn ein Kind jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,50 m ist, braucht es im Auto einen Kindersitz, so einfach! Ab dem 12. Geburtstag oder sobald 1,50 m Körpergröße erreicht sind eben nicht mehr!

ja! erst ab 12 bzw 1,50 m braucht man keinen mehr!

ja, so sind die vorschriften