Brandschutzfenster?!

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Bitte die im Bundesland geltende Bauordnung studieren, was für das betreffende Gebäude genau gefordert ist (zunächst Gebäudeklasse bestimmen).

Sollte baurechtlich hier wirklich ein Brandschutzfenster gefordert sein, so erfüllt dieses den Zweck (Belüftung) nicht, da es im Normalfall immer geschlossen sein muss = Festverglasung bzw. im Brandfall automatisch schließen muss (elektrische Ansteuerung mit Melder = teuer).

Ansonsten gilt noch zu unterscheiden:

G30-Fenster - das Fenster bzw. die Verglasung hält 30 Minuten Brand aus, ohne zu zerplatzen, d. h. Feuer und Rauch können sich nicht direkt fortpflanzen.

F30-Fenster - wie vor, aber zusätzlich wird das Fenster bei Hitzeeinwirkung undurchsichtig (aufschäumendes Material zwischen den Scheiben), damit wird auch die Strahlungshitze abgehalten. Ansonsten kann sich der Brand schon alleine durch die Strahlung im Nachbarraum ausbreiten und hinter dem Fenster aufhalten kann man sich auch nicht mehr (Fluchtweg?).

Kakerlake83 
Fragesteller
 29.06.2010, 18:47

Super Antwort DH danke hast mir sehr geholfen!

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@pollerdsa Sei mir nicht böse aber da hast du dir einen Architekten angelacht der scheinbar mehr ein schwarzes Schaf der Herde ist. Wenn Du allerdings auch nicht den Baubescheid des Amtes abwartest und vorher schon auf anraten des Architekten Fenster kaufst, hast du selber Schuld. Auch Architekten sind keine Hellseher und können nicht in die Köpfe der Sacharbeiter vom Amt schauen. Man erwartet etwas, ob es dann zutrifft ist eine ganz andere Sache.

@Kakerlake 83: Brandschutzfenster sind verhältnismäßig teuer und sind meist festverglast, soll heißen wenn du nicht noch ein mech. Öffner mit einbaust, was die Sache noch teurer macht, kannst du das Fenster noch nicht einmal öffnen. Brauchst du das Fenster wirklich so dringend, dann mußt du es einbauen, ich würde dir allerdings zum Einbau Lüftung raten. Wirst du sowieso in das Haus einbauen müssen, da es Vorschrift der EnEv ist.

Ist die Garage fest am Haus angebaut oder mit Abstand? Dein Architekt müsste dir diese Frage dann beantworten können. ABer ist es nciht sinnvoll, eine Tür zwischen Garage und Speis zu machen, damit der Einkauf gleich und einfach verstaut werden kann? Die Speis als Durchgangszimmer einzurichten?

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Kakerlake83 
Fragesteller
 30.06.2010, 17:01

Aber ich bin ja nicht immer gleich einkaufen wenn ich nach Hause komme! Also müsste ich immer durch die Speis durch die Küche in das Haus! Ist ohne Abstand, Aussenwand ist praktisch auch Garagenwand

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horbach  30.06.2010, 20:34
@Kakerlake83

Das siehst du falsch. Du musst nur in die Speis, wenn du einkaufen warst. Ansonsten kannst du ja, so wie bisher vorgesehen, die Haustüre benutzen. Ganz einfach. Nur das du den Einkauf nicht ums Haus schleppen musst, macht sich besonders bei Getränken bemerkbar ;-)

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Mache nicht den gleichen Fehler wie ich. Ich vertraute einem Architekten, das Bauamt in Berlin setzte eigene Bestimmungen durch. Architekt F30, Bauamt F90! Die maßgebliche Behörde, bei der auch Dein Bauvorhaben letztendlich abgenommen wird ist Dein Bauamt im Rathaus des Ortes oder der nächsten Kreisstadt. Ich kann nur empfehlen einen Beratungstermin wahrzunehmen.