Bon Pflicht als Fliegender Händler?
Hallo.
Ich hätte mal Frage.
Ab 2020 gilt ja die Kassenbon Pflicht.
Gilt das auch für fliegende Händler also für einen der ein Reisegewerbe hat? Ich mach mich nächsten Montag selbstständig und hab mir schon viel an Geschäftsausstattung gekauft wie z. B. Eine Mobiele Regestrierkasse. Es wäre für mich kein Problem jedes Mal ein Bon zu drücken. Jedoch bei dem was ich verkaufe, ist das am Tag nicht wenig. Aber wenn ich das nicht machen muss wäre das immerhin Geld was ich sparen kann da ich nicht immer neue Kassenrollen kaufen muss. Ich verkaufe Handyhüllen und Handy zuhörer.
Also muss ich jedesmal ein Bon ausdrucken oder gibt es Ausnahmen beim sogenannten fliegenden Händler?
Ich würde mich echt über eure Antworten freuen. Ich danke schonmal im voraus.
2 Antworten
Ja, das gilt auch für Fliegende Händler.
Soweit ich weiß kann man aber beim Finanzamt eine Ausnahme beantragen.
Es gilt nicht für jeden, siehe "Kalte Hände Regelung"
https://kassensystem-der-zukunft.com/branchen-mit-registrierkassenpflicht-welche-sind-betroffen/
Ich verkaufe Handyhüllen und Handy zuhörer
Wie innovativ!
Da reicht eine Kassenrolle für ein Jahr
Ich vermarkte am Tag mindesten 30 Stück. Es kann bis zu über 60 Stück am Tag werden. Alleine Handyhüllen. Zubehör haben wir auch noch. Zubehör für Paar Euro. Es geht einiges am Tag weg. Zu Stadtfesten sind die Verkaufszahlen höher. Woher ich das weiß.? Ich übernehme die firma meines Vaters. Trotzdem danke