Böller F2 nach Deutschland importieren?
Heyy ich gehe bald nach Slubice in Finke Störe und werde mich mit Böller eindecken!
Das meiste wird drüben verschossen aber was über ist will ich mit nehmen theoretisch geht es ja das ganze jahr mit F2 und ce!
Kann ich mich nochmal zusätzlich absichern und mir eine Erlaubnis ausstellen lassen oder so?
Möchte nicht das alles abgenommen wird
2 Antworten
Das ist Faslch, soweit ich weiß.
Das ganze Jahr über ist NUR F1 Feuerwerk in Deutschland zugelassen.
F2 Feuerwerk darf nur an gesetzlich geregelten Tagen oder nach Anmeldung abgefeuert werden.
Der Import sollte in gemäßigten Mengen kein Problem sein, wenn das Feuerwerk lizensiert ist.
Außer natürlich du planst die Reise mit dem Flugzeug. Dann ist selbstverständlich kein Feuerwerk zugelassen.
Das ist der Antwort doch wohl zu entnehmen.
Es muss lizensiert sein.
Es muss legal sein.
Es darf nur in gemäßigten Mengen Transportiert werden.
Es darf in Deutschland nur nach Anmeldung oder an bs. Tagen genutzt werden.
Es muss lizensiert sein.
richtig es darf maximal F2 und CE sein.
Es muss legal sein.
richtig.
Es darf nur in gemäßigten Mengen Transportiert werden.
bei 1.4G bis zu 333 KG Nem.
Es darf in Deutschland nur nach Anmeldung oder an bs. Tagen genutzt werden.
falsch. Es bedarf keinerlei Anmeldung und darf an jedem Tag verbracht werden.
Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk
Zu dieser Kategoriefällt zählt in der Regel das klassiche Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im freien vorgesehen. Kat2 Artikel dürfen ab dem 18 Lebensjahr, in der Zeit vom 28. - 31. Dezember erworben werden und in der Silvesternacht verwenden werden.
das gilt für das erwerben bei deutschen Shops ohne eine Erlaubnis/Genehmigung.
das erwerben aus dem Ausland ( zb. Polen , Österreich , Schweiz ) ist von diesem Gesetz nicht betroffen. Daher darf der ausländische Shop ganzjährig zu einem deutschen Kunden versenden und ein deutscher Kunde darf Ganzjährig ins Ausland fahren und dort F2 mit Ce kaufen und nach Deutschland verbringen.
Das ist richtig und dem wiederspreche ich auch nicht. Es ging von Anfang an um das abfeuern.
Es ging von Anfang an um das abfeuern.
in der Frage geht’s jedoch nicht ums verwenden sondern verbringen.
Du verstehst hier etwas gewaltig falsch. Ich habe den zweiten Absatz der Frage korrigiert.
Ist schon richtig aber das war doch überhaupt nicht gefragt. Dem Fragesteller geht’s es lediglich nur ums verbringen.
Du Wechselst ständig das Thema. Ich habe den Fragesteller korrigiert. Du hast mich versucht zu korrigieren. Deine Korrektur war dämlich und ich habe dir das Gegenteil bewiesen.
Jetzt kommst du mir mit "es war nicht die Frage"
Falsche Informationen zu korrigieren ist trotzdem mehr als legitim.
Nicht sicher? Ganz einfach, sage bei der Einreise in DE ganz einfach, "Ja, ich habe etwas anzumelden".
Wenn es frei ist sagt der deutsche Zoll "nee, das ist frei, weiter", wenn es nicht eingeführt werden kann wird es dir abgenommen. Eine Strafe gibt es nicht.
Also, aktiv jemanden vom Zoll an der Grenze fragen!
Man kann von Polen nichts nach Deutschland einführen, da es kein Drittland ist und somit muss beim Zoll nichts angemeldet werden. Es heißt dann verbringen und nicht einführen
Hier zum nachlesen https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html
Ich denke es sollte bekannt sein, dass Polen zur EU gehört.
Du solltest es lesen. Ich diskutiere nicht ohne Grundlage.
„Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der EU gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern- mit Ausnahme der o.a. Anmeldepflicht“
D.h bei der Verbringung von Feuerwerk ist eine Anmeldung nicht nötig.
Also in polen darf man böllern das ganze Jahr über habe ich schon gemacht aber möchte gleich was mit nach Deutschland nehmen worauf muss ich achten?