Blitzwarner Apps sind nicht erlaubt aber was ist eigentlich?

1 Antwort

Steht sogar so explizit in der Straßenverkehrsordnung.

§ 23 Absatz 1c StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Stau, Baustelle, Gefahrensituationen etc., alles okay.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO