Bleibt man mit 2x mangelhaft in Nebenfächern sitzen (Baden Württemberg, Gymnasium)?

1 Antwort

Für jede Schulart gibt es eine eigene Versetzungsordnung. Die Versetzungsordnungen für die weiterführenden Schulen (Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gymnasium) sind ähnlich aufgebaut: Je nach Versetzungsordnung können ein bis drei Fächer mit der Note „mangelhaft“ durch genau festgelegte bessere Noten in anderen Fächern ausgeglichen werden. Ob und wie die Note „ungenügend“ ausgeglichen werden kann, ergibt sich ebenfalls aus der jeweiligen Versetzungsordnung. Sonderregeln für die Versetzung gibt es für die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst.

Im Detail nachlesen kannst du hier:

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymVersV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Mit einer Fünf muss man nicht wiederholen, mit zwei Fünfen nicht, wenn diese ausgeglichen werden können.

Maßgebende Fächer für die Versetzung sind, sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse als Unterrichtsfächer ausgewiesen sind, Religionslehre, Ethik, Deutsch, Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde, die Pflichtfremdsprachen, Mathematik, der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik, Physik, Chemie, der Aufbaukurs Informatik, Naturwissenschaft und Technik, Informatik, Mathematik und Physik (IMP), Wirtschaft /Berufs- und Studienorientierung, Sport, Musik und Bildende Kunst

Das ist ne Menge, welche Fächer wurden nicht genannt?