Bis wie viel Uhr darf man draußen laut Musik abspielen?
Ich weiß nicht was heute für ein Tag ist, ein besonderer Feiertag oder so aber seit ungefähr 14 Uhr Nachmittags geben irgendwelche mir nicht bekannte Personen einen Konzert ab mit lautstarker Musik (was mich auch nicht stören würde wenn sie nicht so eine eklige Musik wie Schlager oder noch schlimmer Metal abspielen würden) Seit 14 UHR und es ist halb ZEHN ABENDS. Wann kann ich die Polizei rufen damit das leiden aufhört? Ich meine es scheint nicht so als ob die gleich aufhören wollen sondern eher noch richtig loslegen... Fenster schließen bringt NICHTS weil es direkt neben meinem Haus ist und dann müsste ich ALLE Fenster im Haus schließen und das ist bei der aktuellen Wärme nicht möglich.
Eine Antwort wäre nett danke
Lg
12 Antworten
Gesetzlich gibt es die eigentlich nur noch von 22:00 bis 06:00 Uhr (in manchen Gegenden soll aber auch noch eine gesetzl. Mittagsruhe herrschen, da kann das Ordnungsamt weiterhelfen), alles andere regelt der Mietvertrag oder die Hausordnung.
Wenn sich jemand jedoch gestört fühlt durch vermeidbare Lärmbelästigung (also Musik, lautes Fernsehen, nicht Handwerksarbeiten, Kinderlärm...), dann bist du grundsätzlich verpflichtet, diese Belästigung abzustellen.
Es gitb auch keine Regelung, dass man einmal im Monat oder so Party machen darf (das Gerücht hält sich immer noch hartnäckig, ist aber falsch).
Wenn die dafür eine Genehmigung haben kannst Du die Polizei so oft rufen wie Du willst und sie wird sich nicht darum scheren können.
Ich würde also einfach rüber gehen und erst mal nachfragen.
Und wenn sie keine Genehmigung haben ist um 22:00 Uhr Schluss mit lustig. Fangen sie dann nach Polizei wieder an rufe sie wieder. Die Polizei kann dann auch die Anlage mitnehmen. Müsste sie aber öfter kommen müssen.
Nach dem Immissionsschutzgesetz NRW darfst du NIE draußen Musik abspielen.
§ 10 (Fn 6)
Benutzung von Tongeräten
(1) Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
(2) Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in und auf solchen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmitteln, die der allgemeinen Benutzung dienen, ferner in öffentlichen Badeanstalten ist der Gebrauch dieser Geräte verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
Ab 22:00 Uhr gilt in Deutschland Nachtruhe. Dann sind Musik, sowie laute Gespräche draußen verboten, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt.
Ab 22 Uhr muß Ruhe sein - vorher kann man aber auch bei extremer Dauerbeschallung auf der Polizeistation anrufen (nicht: 112)
Nicht wenn es von der Stadt erlaubt würde. Da es auch öffentlichen Gelände ist mit Bühne und Co gehe ich davon aus also kannst nix machen.