bis wann darf man rasenmähen?

11 Antworten

Ist durch die Stadt-Satzung geregelt - ist somit von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist bisweilen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Bei uns bis 21 Uhr

Hier ein auszug der Polizeiverordnung von unserer Gemeinde

§ 5 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen Anderer führen können, dürfen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr nicht ausgeführt werden. (2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV -), bleiben unberührt.