Bin ich verantwortlich für Artikel, die ich als privater Verkäufer auf eBay kleinanzeigen verkaufe, ohne zu erwähnen, dass es keine Garantie oder Rückgabe gibt?
Ich habe es mit einem verrückten Käufer zu tun. Er hat den Artikel völlig kaputt erhalten. Ich habe ihm eine Million Mal erklärt, dass ich ihm den Artikel in völlig korrektem Zustand geschickt habe, so wie es in der Anzeige abgebildet ist, aber er behauptet, ich sei ein Betrüger und hätte ihm einen kaputten Artikel geschickt. Er akzeptiert nicht, dass es auch auf dem Postweg passiert ist.
Bitte lassen Sie mich wissen, wie die Rechtslage in Deutschland in dieser Hinsicht ist. Versuchen Sie nicht, mich aufzumuntern, indem Sie sagen, dass alles in Ordnung ist und Sie sich freuen können. Ich möchte nur wissen, was das Gesetz in dieser Hinsicht sagt. Bin ich dafür verantwortlich oder nicht? Bitte stellen Sie keine weiteren Fragen, wie z.B. wie viel es gekostet hat, da ich denke, dass das Gesetz sich nicht um Preise kümmert. Ich bin ein Mann des Gesetzes. Alles andere interessiert mich nicht. Wenn ich nach dem Gesetz für ein Problem bei der Lieferung verantwortlich bin, dann werde ich sein Geld zurückzahlen (da er als Kunde einen Anspruch hat), ansonsten werde ich ihn sicherlich ignorieren. Aber beeilen Sie sich mit Ihren rechtlichen Antworten, denn ich brauche sie für meine Entscheidung. Danke!
5 Antworten
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Wenn Sie die Sache so versendet haben, wie der Käufer es im Vorfeld mit Ihnen vereinbart hat, dann geht der Schaden zu Lasten des Käufers. Haben Sie die Sache allerdings nicht so versendet, wie im Vorfeld mit dem Käufer vereinbart, dann geht der Schaden, welcher entstanden ist, auf Ihre Kosten. Peter
Ich gehe mal davon aus, dass die Ware beim Versand in einwandfreien Zustand war.
Dann geht ab dem Zeitpunkt des Versands die Gefahr auf den Käufer über.
Wenn der Käufer ein offensichtlich beschädigtes Paket erhält, dann muss er das beim Frachtführer (DHL) reklamieren und kann die Annahme verweigern. Der Versender kann dann Schadensersatz beim Frachtführer einfordern.
Ist die Ware ohne äusserlich erkennbaren Grund (ohne Beschädigung des Pakets) durch den Transport beschädigt worden, muss davon ausgegangen werden, dass die Ware nicht angemessen verpackt wurde (es gibt von den Frachtführern Verpackungsvorschriften, die einzuhalten sind). Wird dies nicht eingehalten, kann der Frachtführer eine Haftung gegenüber dem Versender ausschliessen.
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass die Ware in ordnungsgemässem Zustand versandt wurde und das Paket bei Ankunft beim Empfänger äusserlich keine Beschädigungen aufwies, und der Empfänger das Paket auch nicht bei DHL reklamiert hat.
Das bedeutet, dass die Ware nicht sachgerecht verpackt wurde, sonst hätte sie den Transport ohne Beschädigung überstanden.
Nach einem Urteil des Amtsgericht Köln (Urteil vom 9. September 2019, Az. 112 C 365/19) muss derjenige, der privat ein Paket an eine andere Person verschickt, für eine stabile und sichere Verpackung sorgen. Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender.
Hallo, Sie müssen sich von dem Verkäufer ein Foto schicken lassen, worauf EINDEUTIG ZU ERKENNEN IST, DASS ES SICH UM DEN VON IHNEN VERKAUFTEN ARTIKEL HANDELT UND WO AUCH EINDEUTIG ZU SEHEN IST; DASS DER ARTIKEL BESCHÄDIGT IST. Bekommen Sie von diesem Käufer kein entsprechendes Foto, so ignorieren Sie weitere Anfragen des Käufers. In der Regel sind es meisst nur Drohungen, die Sie ignorieren sollten. Peter
er hat das Foto geschickt, und es ist tatsächlich der Artikel, aber in einem völlig kaputten Zustand. Ich war überrascht, es so zu sehen, aber anscheinend ist es während des Versands kaputt gegangen, was er überhaupt nicht glaubt. er behauptet, ich hätte ihm einen kaputten Artikel geschickt.
Nein, nur wenn der Verkäufer mit Ihnen vereinbart hätte, es zum Beispiel NUR mit dem Versicherten HERMES VERSAND zu verschicken. Aber eine solche Vereinbarung gab es mit dem Käufer offenbar nicht.
Der Käufer kann sich an den Versanddienstleister wenden, um eventuell Schadenersatz zu bekommen. Dies ist allerdings nicht Ihr Problem. Peter
Danke. Aber eine andere wichtige Frage, die mir in den Sinn kommt, ist, wie bewiesen werden kann, dass es durch die Post beschädigt wurde? er behauptet selbstbewusst, dass es von mir geschickt wurde, während es kaputt war. Natürlich stimmt das nicht, aber das ist es, was er behauptet. Ich sage, es war nicht kaputt und völlig in Ordnung. Bin ich also immer noch nicht haftbar?
§447 BGB ist hier relevant.
Ich verstehe die Bedeutung dieses Gesetzes nicht. Bitte interpretieren Sie es selbst und sagen Sie mir in einer einfachen Ja- und Nein-Sprache, was ich zu tun habe. Er hat keine Versandanweisung angegeben und ich schicke es einfach per DHL.
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Wenn Sie die Sache so versendet haben, wie der Käufer es im Vorfeld mit Ihnen vereinbart hat, dann geht der Schaden zu Lasten des Käufers. Haben Sie die Sache allerdings nicht so versendet, wie im Vorfeld mit dem Käufer vereinbart, dann geht der Schaden, welcher entstanden ist, auf Ihre Kosten. Peter
Der Käufer hat mir nur seine Adresse gegeben. Er hat nie etwas anderes über den Versand erwähnt. Ich habe den Artikel per DHL an seine Adresse geschickt, aber er sagt jetzt, dass er kaputt ist, was nach seinen Bildern auch tatsächlich der Fall ist. Bin ich jetzt verantwortlich?
Der Käufer hat mir nur seine Adresse gegeben. Er hat nie etwas anderes über den Versand erwähnt. Ich habe den Artikel per DHL an seine Adresse geschickt, aber er sagt jetzt, dass er kaputt ist, was nach seinen Bildern auch tatsächlich der Fall ist. Bin ich jetzt verantwortlich?