Guten Tag, alles was man als normale Wohngeräusche bezeichnen kann, sind Geräusche, wogegen Du rechtlich nichts unternehmen kannst.

Sollten Dich diese Geräusche dennoch stören, so muss ich Dir sagen, dass dies leider krankhaft ist. In diesem Fall wende Dich sehr vertrauensvoll an Deinen Hausarzt.

Von 22.00 bis früh 06.00 Uhr ist Ruhezeit, das heisst, laute Musik, Feiern und Renovieren oder ähnliches sind nicht gestattet.

Auch zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ist Ruhezeit in den meissten Gemeinden und Städten.

Feiertags sollte grundsätzlich Ruhe herrschen.

Liebe Grüße. Peter

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Hallo, eigentlich ist man nicht schwul, wenn man Schwulenpornos an schaut.

Sollte Dich das dort gezeigte allerdings richtig geil machen, dann solltest Du ehrlich zu Dir sein und darüber nach denken, weshalb das so ist.

Peter.

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Nein, nur wenn der Verkäufer mit Ihnen vereinbart hätte, es zum Beispiel NUR mit dem Versicherten HERMES VERSAND zu verschicken. Aber eine solche Vereinbarung gab es mit dem Käufer offenbar nicht.

Der Käufer kann sich an den Versanddienstleister wenden, um eventuell Schadenersatz zu bekommen. Dies ist allerdings nicht Ihr Problem. Peter

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf ( INTERNETKOPIE !! )

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Wenn Sie die Sache so versendet haben, wie der Käufer es im Vorfeld mit Ihnen vereinbart hat, dann geht der Schaden zu Lasten des Käufers. Haben Sie die Sache allerdings nicht so versendet, wie im Vorfeld mit dem Käufer vereinbart, dann geht der Schaden, welcher entstanden ist, auf Ihre Kosten. Peter

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Hallo, Sie müssen sich von dem Verkäufer ein Foto schicken lassen, worauf EINDEUTIG ZU ERKENNEN IST, DASS ES SICH UM DEN VON IHNEN VERKAUFTEN ARTIKEL HANDELT UND WO AUCH EINDEUTIG ZU SEHEN IST; DASS DER ARTIKEL BESCHÄDIGT IST. Bekommen Sie von diesem Käufer kein entsprechendes Foto, so ignorieren Sie weitere Anfragen des Käufers. In der Regel sind es meisst nur Drohungen, die Sie ignorieren sollten. Peter

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Hallo, von einer Volkswirtschaft spricht man nur dann, wenn die Produktionsmittel eines Staates in der Hand des Volkes sind. In einer Gesellschaft, in der wir gegenwärtig leben, kann nicht von einer Volkswirtschaft gesprochen werden, da die Produktionsmittel in privater Hand sind und die Gewinne dieser Wirtschaft nicht der Gemeinschaft zu kommen, sondern in private Kanäle ab fließen. Daher gibt es in unserer Gesellschaft keine Volkswirschaft, sondern wir sprechen hier von Privatwirtschaft.

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