Bin ich in Schwierigkeiten?

1 Antwort

Nein, dir wird nichts passieren.

Juristisch ist interessant, ob er überhaupt ein Foto von dir machen durfte. Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild als Grundrecht des allg. Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG.

Das Fotografieren einer Person stellt einen Straftatbestand dar, vgl. § 201a StGB.
Also nein, mach dir keinen Kopf, dir wird nichts passieren. Vermutlich hättest du sogar etwas gegen ihn in der Hand, aber das lassen wir mal beiseite.

Scooter123481 
Fragesteller
 02.06.2022, 16:27

Ok Danke, da bin ich beruhigt 🙏✌️

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Grinzz  02.06.2022, 16:48
Das Fotografieren einer Person stellt einen Straftatbestand dar, vgl. § 201a StGB.

Aber doch nicht bei diesem Sachverhalt 🤦‍♂️

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Scooter123481 
Fragesteller
 02.06.2022, 18:16
@Grinzz

Ich möchte ihn ja auch nicht anzeigen sondern hatte lediglich Sorge, dass ich für das Grinden an dieser rail in irgendeiner Weise bestraft werde. Ich will halt keinen Stress🤷‍♂️

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