Bin ich im recht gegenüber dem Jobcenter?

4 Antworten

Also deine Schwester ist die dir in keinster weise zu Unterhalt verpflichtet weshalb ihr keine BG bilden könnt. Das heißt das du alles richtig gemacht hast. Der Untermietvertrag kann eigentlich geregelt werden wie man möchte.

Ich kenne jedoch einige Fälle wo die Miete nur ihn höhe der berechnet qm² die einem Persönlich zur Verfügung stehen anhand des Aktuellen qm² der Stadt berechnet wurden und Pauschalen für die Nutzung weiterer Räume bewilligt wurden.

Du schriebst zb. das dein Zimmer größer ist als ihres also sollten sie sich doch freuen das ihr es denn noch anders berechnen denn sie sparen dadurch ja Geld.

Generell rate ich dir aber dazu dir einen Anwalt zu nehmen anscheinend möchte das JobCenter nicht Zahlen und es ist davon auszugehen das sie es auch nach diesem Schreiben nicht tun werden. Ich denke so kommst schneller ans Ziel.

Woher ich das weiß:Hobby – Ehrenamtliche Beraterin

Das Jobcenter muß Dir die Grundsicherung und die Unterkunftskosten bezahlen.

Alles was Deine Schwester betrifft geht denen nichts an, wenn ihr eine Eidesstattliche Versicherug abgibt, dass ich füreinander nicht einsteht und deshalb keine Unterhaltszahlungen leisten werdet.

Die Unterkunftskosten kannst Du ggf mit einem Untermietvertrag beweisen.

Diskutiere mit dem JC nicht, es ist Deine Schwester.

ich les das nicht alles durch aber was ich so aus der vorherigen frage gelesen hab, geht es eigentlich um folgenden:

sie müssen rausfinden ob deine schwester stink reich ist und damit verpflichtet für dich zu sorgen.

sie ist wahrscheinlich nicht stink reich -- also einfach den einkommensnachweis vorlegen und dann ist ruhe.

wenn dann doch keine ruhe ist, dann zum anwalt.


iqKleinerDrache  06.03.2020, 11:29

du kannst es doch vorlegen und wenn sie dann so tun als wärst du in gerade linie verwandt, dann erst widersprichtst du

Azemez 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 11:18

nein es geht um alles.

SGB II parsgraph 60

(2) 3Für die Feststellung einer Unterhaltungspflich ist paragraph 1605 BGB Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden. Da ich nicht in gerader Linie verwandt bin,weigern wir uns diesen vorzulegen. Die wollen meinen Antrag nicht bearbeiten wirde mir vor Ort gesagt. Mir geht es darum ob die Dokumente /Fotos so in Ordnung sind und ich die per Post dem Jobcenter zukommen lassen kann

Ja, das bist Du. Deine Schwester ist nicht für Deinen Unterhalt zuständig.

Ihr könntet allerhöchstens als Wohngemeinschaft eingestuft werden.


Azemez 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 11:29

👍 Danke dir. Dann schick ich die Unterlagen inklusive Schreiben meiner Schwester,indem sie nicht einwilligt mir Unterhalt zu zahlen,dem JC zu.