Bin ich haftbar?
Hallo.
Ich habe mir letzte Woche ein privates Amazon Paket auf Arbeit schicken lassen.
Der Amazonfahrer hat die Schranke umgefahren. Das wurde nicht gleich bemerkt und er ist abgehauen.
Ein paar Leute haben es doch gesehen weshalb jetzt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung mit Fahrerflucht gestellt wurde.
Meine "große Chefin" meint: Es könnte sein das ich dafür aufkommen muss weil ich die Lieferung veranlasst habe.
Es ist nicht untersagt sich in unserem Unternehmen private Pakete zusenden zu lassen., das muss ich nochmal sagen.
Aber abgesehen davon ist diese Vorderung nicht absurd, oder können die mir wirklich was?
6 Antworten
Meine "große Chefin" meint: Es könnte sein das ich dafür aufkommen muss weil ich die Lieferung veranlasst habe.
Das ist so kreativ wie absurd. Nein, du bist nicht dafür haftbar, wenn der Amazon-Fahrer die Schranke umfährt. Und nein, der Amazon-Fahrer ist nicht dein Erfüllungsgehilfe, er ist Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers - und der haftet entsprechend auch hier (bzw. dessen Versicherung).
Dann musst du dir überlegen, ob dir die Sache einen Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber wert ist oder ob du aus Angst vor den Konsequenzen nachgibst.
Wenn es keine höhere Instanz im Unternehmen gibt, gibt es nur die zwei Möglichkeiten: Nachgeben oder streiten.
Ich gehe aber hier mal davon aus, dass es relativ gute Chancen gibt, den eigentlichen Verursacher zu ermitteln. Amazon sollte wissen, welches Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt mit welchem Fahrer da war.
Wieso sollte ich nachgeben und das bezahlen? Das ist ein Fall für meinen Anwalt und dem Personalrat. Ich arbeite im öffentlichen Dienst.
Gerade die sollten das deutsche Rechte eigentlich besser kennen...
Im öffentlichen Dienst kannst du dich auch mit deinem Arbeitgeber vor Gericht streiten und nachher trotzdem noch dort arbeiten - in der freien Wirtschaft ist das eher unüblich.
Dafür bist Du nicht haftbar zu machen, ausserdem kann der Amazonfahrer ohne weiteres ermittelt werden.
Dein Satz das es nicht untersagt ist: Nicht alles was nicht untersagt ist ist auch erlaubt. Oder ist es allgemeine Praxis? Aber eigentlich gehört das nicht zur Frage....
Wenn Du den Schaden nicht verursacht hast, bist Du auch nicht für den Schaden haftbar zu machen, auch wenn das Paket an Dich gerichtet war.
Meine "große Chefin" meint: Es könnte sein das ich dafür aufkommen muss weil ich die Lieferung veranlasst habe
meint die das wirklich Ernst?? kann ich mir nicht vorstellen. wenn ist der Fahrer bzw. seine Haftpflicht dafür zuständig
ob es Fahrerflucht ist, kann muss aber nicht. wenn der Fahrer den "Unfall" gar nicht erst bemerkt hat.
Was ist wenn doch eine Forderung von meinem Arbeitgeber an mich eingeht? Wie verhalte ich mich?
Der Amazonfahrer wird relativ leicht zu ermitteln sein und der Schaden von der Fahrzeugversicherung reguliert werden.
Dich kann und wird deshalb niemand haftbar machen, allenfalls kann die Betriebsleitung ein Verbot privater Lieferungen aussprechen.
Was ist wenn doch eine Forderung von meinem Arbeitgeber an mich eingeht? Wie verhalte ich mich?