Bin ich Ausländer?

Annat75pyz  25.06.2022, 23:38

Was für eine Staatsbürgerschaft hast du?

luky28282 
Fragesteller
 25.06.2022, 23:39

Die Deutsche natürlich.. haben meine Eltern ja auch beide

Annat75pyz  25.06.2022, 23:39

Bist du jetzt gerade in Deutschland?

luky28282 
Fragesteller
 25.06.2022, 23:40

Ja, klar

2 Antworten

In § 1 StAG ist kurz und knapp beschrieben, dass jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ohne Weiteres Deutscher ist.

  • durch Geburt
  • durch Erklärung
  • durch Annahme als Kind, also durch Adoption
  • durch Ausstellung einer Bescheinigung an sogenannte Statusdeutsche (Personen, die als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit gelten)
  • durch Überleitung als Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
  • für einen Ausländer durch Einbürgerung

In übrigen steht das ebenfalls in unserer Verfassung dem Grundgesetz. Wer Deutscher ist, das ist schon seit 1913 klar geregelt und wurde in den heutigen Gesetzen so übernommen. (Nur die Nazis sahen das anders.)

Dennoch ein kleiner Auszug von 1913 zum Vergleich zu heute, viel hat sich nämlich nicht geändert.

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.

Vom 22. Juli 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt.

Allgemein Vorschriften.

§ 1.

 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 2 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.

 [1] Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.

 [2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

Zweiter Abschnitt.

Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate.

§ 3.

  1.  Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworbendurch Geburt (§ 4),
  2. durch Legitimation (§ 5),
  3. durch Eheschließung (§ 6),
  4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14 16),
  5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

Somit bist du Deutscher und kein Ausländer!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dr. oec. publ. (Volkswirtschaft)
BaarrNeu  20.09.2022, 03:40

Ja das ist juristisch richtig!

Jedoch gibt es doch leider auch die Vorzeigeregeln. Die die nirgens niedergeschrieben sind und dennoch gelten. Wie bei Knigge!

Wenn eines der Elternteile eine nicht übliche äußere Erscheinung hat, dann verdinglichen die Betroffenen zu ihrem Leidwesen und fragen nicht nach juristischer Korrektheit. Und sobald jemand vom gewohnten Standard abweicht, ist er nicht als Einheimischer identifiziert und wird als Fremder eingestuft.

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