Bildungsurlaub abgelehnt?
Hallo, ich bin etwas ratlos. Würde gern an einem Superlearning Kurs Chinesisch teilnehmen (als Bildungsurlaub anerkannt), aber mein Arbeitnehmer sagt nein. Sprachen lernen sei Privatsache und man sei auf Sparkurs. Ich könne meine Überstunden dafür verwenden oder normalen Urlaub nehmen. Damit hatte ich nicht gerechnet, ich weiß jetzt nicht wie ich da sinnvoll vorgehen soll.
Arbeitgeber sitzt in BaWü, ich arbeite zuhause in Hessen. Das Problem dazu ist auch noch, dass ich fürs Finanzamt eigentlich noch eine Bescheinigung anfordern wollte, damit ich die Kursgebühren absetzen kann. Aber wenn der Arbeitgeber jetzt schon sagt "Privatvergnügen", sehe ich da schwarz :(
Die Sprache brauche ich für die Arbeit. Also nix mit Privat (war eh noch nie im Urlaub).
5 Antworten
Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen. Du solltest nochmal genau deinen Anspruch auf Bildungsurlaub prüfen und vom Arbeitgeber eine schriftliche Stellungnahme verlangen, warum er deinen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnt. Wenn Ihr einen Betriebsrat haben solltet, wende Dich mit dem Problem an diesen. Als letzte Möglichkeit, deinen Anspruch auf Bildungsurlaub durchzusetzen, bleibt Dir allerdings nur der Klageweg beim Arbeitsgericht.
Weitere Infos, siehe hier: https://arbeits-abc.de/bildungsurlaub/
Die Sprache brauche ich für die Arbeit.
Chinesisch?
"In der Praxis sorgen vor allem Sprachkurse für Streit. So diente ein Schwedisch-Sprachkurs, für den ein als Ingenieur beschäftigter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWBG geltend gemacht hatte, nach Auffassung des BAG nicht der beruflichen Weiterbildung i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 AWBG, da ein hinreichender Bezug der vermittelten Kenntnisse über schwedische Sprache, Gesellschaft und Kultur zur Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht erkennbar war. Das BAG hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass ein hinreichender Bezug zur beruflichen Tätigkeit eine Kontinuität in der Verwendung der Sprache in der beruflichen Tätigkeit erfordert." (aus https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/bildungsurlaub-32-freistellungsrelevante-themen_idesk_PI13994_HI1393555.html)
naja wir haben 25% chinesische Kunden, bei den Neuanmeldungen sogar 60%, die können nicht alle englisch. Also da gibts ganz klar einen Bezug oder eine Erfordernis zur Arbeit.
Mit den Daten kann man kaum eine rechtlich fundierte Auskunft erteilen.
Allerdings dürfte die Schwierigkeit darin begründet sein, das dein Tätigkeitsfeld NICHT in BaWü ist.
Das Gesetz sagt: Arbeitnehmer/innen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg
Hier kannst du alles nachlesen:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_baden-wuerttemberg_94.html
Aber Hessen hat doch auch ein Bildungsurlaubsgesetz, dann müßte eben das hier zutreffen?
ja aber es gilt doch der Arbeitsort für den rechtlichen Anspruch oder sehe ich das falsch.
Nein , das ist richtig, nur für deinen Arbeitgeber gilt nun einmal das gesetzt in BaWü und nicht in Hessen
Nun ja... Sprachenlernen ist in der Regel auch Privatsache und kann weder durch den Arbeitgeber, noch durch das Finanzamt irgendwie geltend gemacht werden, solange kein Bezug zu deiner Tätigkeit besteht.
Für jemanden, der wirklihc im chinesischen Raum tätig werden soll sähe das anders aus, aber wenn du entsprechend wirklich nur in Deutschland tätig werden sollst und auch keinen Kundenkontakt in den Ostasiatischen Raum hast, dann ist ein Sprachkurs nicht als Bildungsurlaub anzuerkennen, entsprechende Aufwendungen wären steuerlich auch als nicht abziehbare Kosten der Privaten Lebensführung und KEINE Sonderausgaben anzuerkennen.
Erläutere ggf. WARUM du die Sprache für dei Arbeit brauchst... dann können wir weiter reden. Wenn schon der Arbeitgeber der Meinung ist, dass Sprachen lernen Privatsache sei kann es ja nicht mit dem Job zusammenhängen
wie gesagt, Ich hab schon täglich Kundenkontakt nach China (derzeit 25% mit starkem Trend nach oben). Meine chinesische Kollegin bearbeitet jetzt die Anfragen, aber die ist auch mal ein paar Wochen im Urlaub und die Anfragen können nicht solang liegenbleiben. Derzeit übersetze ich mit google translator mit dem Charme einer koreanischen Bedienungsanleitung :(
Der Chef sagt Englisch reicht und ist für die Stelle obligatorisch, da der Restliche Kundenkontakt auf Englisch stattfindet. Deutsche Kommunikation sind ca. 5%. Und da es Voraussetzung für die Stelle ist, Englisch zu können, wäre sogar ein Englischkurs Privatsache.
Du warst noch nie im Urlaub? Wie lange bisr Du denn dort beschäftigt?
2,5 Jahre jetzt. Ich hatte früher kein Geld für Urlaub und jetzt sehe ich keinen Sinn mehr drin. Ich weiß auch einfach nicht warum ich so ein Höllengeld für den ganzen Stress, den man damit hat, ausgeben soll und was ich im Endeffekt davon habe. Aber das ist jetzt off topic.
ok ich werde nochmal abwarten, was mein Chef mir schreibt und dann nochmal nachhaken. Aber klagen werde ich nicht, ich würde meinen Job gern noch etwas behalten. Wer will schon unbequemer Mitarbeiter sein?